Urkundenservice


Sie benötigen eine Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem jeweiligen Register?

Nachfolgende Urkunden können beim Standesamt Brühl beantragt werden:

  • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahre)
  • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
  • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (aus allen Jahrgängen)

Bitte beachten Sie, dass Sie die gewünschte Geburtsurkunde nur vom Standesamt Brühl erhalten, wenn Sie in Brühl geboren sind, eine Sterbeurkunde, wenn die Person in Brühl gestorben ist und eine Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn Sie in Brühl geheiratet haben. Falls dies nicht der Fall ist, so wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches den Personenfall beurkundet hat.

Auskünfte aus Registern des Standesamtes Brühl, die vor den oben genannten Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv.

Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.


Hinweis für Eltern von Neugeborenen

Urkunden für Neugeborene können nicht online beantragt werden. Wenn das Kind gerade geboren ist und Sie als Eltern noch keine Urkunden für die Anträge auf Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe bekommen haben, so schauen Sie bitte unter Beurkundung Neugeborene nach dem dortigen Anmeldeverfahren.


Gebühren

  • Für die erste Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
  • Für jede weitere mitbeantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro fällig.
  • Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (maximal eine Urkunde)

Verfahren

Sie können die gewünschte Urkunde oder die Abschrift aus dem Register online oder schriftlich bestellen. Die gewünschte Urkunde wird Ihnen sodann per Post übersandt.

Eine telefonische Urkundenanforderung ist nicht möglich.

  • Hier geht es zum Onlineantrag (Zahlungsmittel: giropay, Visa, MasterCard, PayPal)
  • Beantragung per Post: Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt Brühl, 50321 Brühl. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051