Brühler Ortsrecht - Satzungen

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird auch als sogenannte Kommunalverfassung bezeichnet und bildet die Gesetzesgrundlage für das Handeln auf der Gemeindeebene. Aus der GO NRW und anderen Gesetzen leitet die Stadt das Recht ab, ortsspezifische Vorschriften zu erlassen. So regelt jede Stadt für sich die örtlichen Besonderheiten im Rahmen des Ortsrechts.

6. Bau- und Gartenwesen

6.1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

6.1.1 Sondersatzung Erschließung "Mischflächen", Alte Bonnstr. u.a.

6.1.2 Sondersatzung Erschließungsanlage "Neue Bohle"

6.1.3 Sondersatzung Erschließungsanlage Berzdorfer Str., Immendorfer Str. u. a.

6.4 Satzung Beiträge nach KAG straßenbauliche Maßnahmen

6.4.1 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Kuhgasse"

6.4.2 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Rodderweg"

6.4.3 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Am Pastorsgarten"

6.4.4 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Kirchweg"

6.4.5 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Klosterstraße"

6.4.6 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Wallstraße"

6.4.7 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Auf der Pehle"

6.4.8 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Am Hennebach"

6.4.9 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Kurfürstenstraße"

6.4.10 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Mühlenstraße 37-59

6.4.11 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Ginsterhang"

6.4.12 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Wehrbachsweg"

6.4.13 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "Villestraße"

6.4.14 Sondersatzung straßenbauliche Maßnahmen "An Maria Glück"

6.4.15 Sondersatzung Schiffergasse

6.4.16 Sondersatzung Steinweg

6.4.17 Sondersatzung Markt

6.4.18 Sondersatzung Franzstraße

6.5 Entwässerungssatzung

6.5.1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

6.6 Satzung Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen

6.8 Satzung Anforderungen Werbeanlagen

6.9 Stellplatzsatzung

6.10 Spielplatzsatzung

6.11 Baumsatzung

6.12 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach BauGB


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