Fischereischein
Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzuzeigen.
Die Beantragung ist nur mit vorheriger Terminreservierung möglich.
Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre
- Fischereiprüfung
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis oder abgelaufener Fischereischein
- Personalausweis
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 16 Euro
Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre
- Fischereiprüfung
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis oder abgelaufener Fischereischein
- Personalausweis
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 48 Euro
Jugendfischereischein für ein Kalenderjahr
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaberin.
Voraussetzung
Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen
- Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- Kinderausweis bzw. Pass
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 8 Euro
Sonderfischereischein
Erteilung eines
- Sonderfischereischeines: 16 Euro
- Sonderfischereischein für fünf Jahre: 48 Euro
- Erteilung eines Ersatzfischereischeines: 10 Euro
(bei Verlust des Originalscheines)