Fischereischein

Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzuzeigen.

Die Beantragung ist nur mit vorheriger Terminreservierung möglich. 


Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischereiprüfung

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis oder abgelaufener Fischereischein
  • Personalausweis
  • bei Neuausstellung Passbild

Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 16 Euro 


Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischereiprüfung

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis oder abgelaufener Fischereischein
  • Personalausweis
  • bei Neuausstellung Passbild

Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 48 Euro


Jugendfischereischein für ein Kalenderjahr

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaberin.

Voraussetzung
Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben

Benötigte Unterlagen

  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Kinderausweis bzw. Pass
  • bei Neuausstellung Passbild

Gebühr inklusive Fischereiabgabe: 8 Euro


Sonderfischereischein

Erteilung eines

  • Sonderfischereischeines: 16 Euro
  • Sonderfischereischein für fünf Jahre: 48 Euro
  • Erteilung eines Ersatzfischereischeines: 10 Euro
    (bei Verlust des Originalscheines)

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051