Jahres- und Gesamtabschlüsse
Jahresabschlüsse 2015 bis 2021
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat nimmt den schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresabschlussprüfung und deren Ergebnis vom 4. Dezember 2023 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 546.252.702,91 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 9.668.523,03 € festgestellt.
- Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
- Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2022 ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt und dann öffentlich bekannt gemacht worden und wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Jahresabschluss 2022
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat nimmt den schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresabschlussprüfung und deren Ergebnis vom 12. Dezember 2022 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 505.780.308,87 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.806.606,83 Euro festgestellt.
- Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
- Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2021 ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt und dann öffentlich bekannt gemacht worden und wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Jahresabschluss 2021
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat nimmt den schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresabschlussprüfung und deren Ergebnis vom 6. Dezember 2021 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 479.237.561,40 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.687.340,71 Euro festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
- Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2020 ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt und dann öffentlich bekannt gemacht worden und wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses unter Beachtung der Einschränkungen wegen COVID-19 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Jahresabschluss 2020
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat nimmt den schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresabschlussprüfung und deren Ergebnis vom 7. Dezember 2020 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2019 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 449.924.606,34 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.127.973,08 Euro festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
- Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2019 ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt und dann öffentlich bekannt gemacht worden und wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses unter Beachtung der Einschränkungen wegen COVID-19 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Download: Jahresabschluss 2019
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat hat den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis genommen.
- Der Rat hat den Jahresabschluss 2018 der Stadt Brühl gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 446.516.347,12 Euro und einem Überschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 618.135,68 Euro festgestellt.
- Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
- Dem Bürgermeister wurde die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2018 ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt und dann öffentlich bekannt gemacht worden und wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Download: Jahresabschluss 2018
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aufgestellt.
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Brühl wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 440.601.199,98 Euro und einem Überschuss in Höhe von 7.334.163,84 Euro festgestellt.
- Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
- Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss 2017 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Download: Jahresabschluss 2017
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aufgestellt.
Download: Jahresabschluss 2016
Der jeweilige Jahresabschluss wurde nach der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aufgestellt.
Download: Jahresabschluss 2015
Gesamtabschlüsse
Neben dem Einzelabschluss haben die Kommunen einen Gesamtabschluss nach §116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.
Aufgabe des Gesamtabschlusses ist es, eine Verbesserung des Gesamtüberblicks über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des wirtschaftlichen Handelns der Kommune und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche (vAB) zu erreichen.