Umwelt

Altlastenkataster

Luftbild Gruhlwerk

Der Rhein-Erft-Kreis führt ein Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. Auskünfte erteilt Ihnen das Amt für technischen Umweltschutz Abfallwirtschaft / Bodenschutz / Abgrabungen. Mehr zu Altlastenkataster


Bachpflege

Bild eines Bachs

Die Gewässerpflege ist eine der am wenigsten bekannten und dennoch wichtigsten Aufgaben des kommunalen Landschaftsschutzes. Dem Palmersdorfer Bachverband gehören die Städte Brühl, Wesseling, Hürth, Erftstadt sowie das Land NRW an. Mehr zur Bachpflege


Baumschutz

Bäume

Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas entscheidend bei. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Brühl erlassen. Mehr zum Baumschutz


Hochwasserschutz

Gullideckel

Bei Unwettern oder Dauerregen kann es zu Sturzfluten kommen, die Überschwemmungen zur Folge haben. Die Bezirksregierung hat auch für Brühl Überschwemmungsgebiete festgesetzt und Karten für verschiedene Hochwasserszenarien erstellt. Mehr zum Hochwasserschutz


Lärm

Symbolbild Kopfhörer

Lärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Auch in Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen u. a. führen nicht selten zu Lärmproblemen. Mehr zum Thema Lärm


Lärmaktionsplan

Kartenansicht

Die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Mehr zum Lärmaktionsplan


Lärm an Schienenwegen

Schienenbild

Das Eisenbahn-Bundesamt ist dafür zuständig, Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten. Das bedeutet, dass der Zugverkehr auf der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG erfasst wird. Mehr zum Thema Lärm an Schienenwegen


Vogelschutz

Vogelnester in Bäumen

Die siebenmonatige Vogelschutzzeit beginnt am 1. März und endet am 30. September. In diesem Zeitraum sind Baumfällungen und Heckenrodungen verboten, um Lebensraum und Niststätten für Vögel zu erhalten. Mehr Infos zum Vogelschutz

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051