Leitbild und Absichtserklärungen

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Energie- und klimapoltisches Leitbild

Mit der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde im Jahr 2023 die Aufstellung eines energie- und klimapolitischen Leitbildes für die Stadt Brühl beschlossen. Das Leitbild soll dabei der dauerhaften Sicherung der stadtspezifischen Klimaschutzziele dienen und die grundlegende Zielrichtung für alle weiteren Planungen in der Kommune vorgeben.

Nach Erstellung einer Leitbildvorlage hat der Bürgermeister die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Brühl eingeladen ein entsprechendes Leitbild im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreis im März 2024 gemeinsam zu entwickeln. Am Ende konnte eine breite Zustimmung unter allen Beteiligten erzielt werden, sodass das Leitbild im Juni diesen Jahres final vom Rat der Stadt Brühl beschlossen werden konnte.

Die dort festgehaltenen elf Handlungsgrundsätze orientieren sich an den gesetzlichen Energie- und Klimaschutzbestimmungen. Die Stadt Brühl richtet ihre langrfristigen Ziele dabei an den Zielen der globalen Nachhaltigkeit aus. Zusätzlich zum ausführlichen Leitbild wurde eine Version in einfacher Sprache entwickelt. Die Revision des Leitbildes ist spätestens im Jahr 2030 vorgesehen.

Download Energie- und klimapolitisches Leitbild (ausführliche Version)

Download Unser Leitbild, Energie- und Klima-Politik in Brühl (Einfache Sprache)


Pestizidfreie Kommune

Die Stadt Brühl wurde im März 2024 in die Liste von fast 600 deutschen Kommunen aufgenommen, welche weitgehend auf den Einsatz von chemisch-synthetische Pestiziden oder mindestens Glyphosat verzichten.  

Seit über 30 Jahren werden in Brühl als Alternative zu Pestiziden manuelle und maschinelle Wildkrautbekämpfung im Rahmen der Pflege eingesetzt. Für landwirtschaftliche Pachtflächen gelten Pachtverträge, die den Einsatz von Herbiziden untersagt und Klauseln zum Schutz der Biodiversität (z. B. Baumbestand) enthalten.

Die Karte vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland zeigt, welche Kommunen diese Vorreiterrolle einnehmen. 

Informationen und weiterführende Links zum Thema "pestizidfreie Kommune" hat das Umweltbundesamt auf seiner Webseite bereitgestellt.  


Gigawattpakt der Landesregierung NRW

Bei der Unterschrift (v.l.n.r. Nicole Kolster (Rheinisches Revier), Bürgermeister Dieter Freytag und Astrid Mühlenbrock (Stadt Brühl))

Gemeinsam mit rund 50 Landkreisen, Kommunen, Unternehmen der Energiewirtschaft und Projektträgern beteiligt sich die Stadt Brühl und die Stadtwerke Brühl seit März 2022 an dem von der NRW Landesregierung aufgesetzten "Gigawattpakt für Erneuerbare im Rheinischen Revier". Ziel ist es dabei den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eigene Beiträge zu beschleunigen und damit eine aktive Rolle bei der Umsetzung der Energiewende einzunehmen.

Die Akteurinnen und Akteure des Rheinischen Reviers verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Gigawattpaktes, den Ausbau der regenerativen Stromerzeugungsleistung von rund 2,3 Gigawatt in 2020 auf mindestens fünf Gigawatt bis 2028 zu steigern, sowie gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Wärmerzeugung zu forcieren. Der Gigawattpakt ist wie die Energiewende ein gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt, bei dem jeder Akteur seinen Beitrag einbringen kann und soll.

Download Gemeinsame Verständigung zum Gigawattpakt

Weitere Informationen können Sie über die Strukturwandelseite des Rheinischen Reviers abrufen. 


Erklärung zur Bekämpfung des Klimanotstandes

Der Rat der Stadt Brühl hat am 16. Dezember 2019 in einer gemeinsamen Erklärung aller Ratsfraktionen die nachfolgenden vier Punkte (Kurzform) zur Bekämpfung des Klimanotstandes beschlossen.

  • Der Rat erkennt die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels als Aufgabe von höchster Priorität an und stellt fest, dass die bisherigen Planungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung nicht ausreichen, um die für 2050 angestrebte maximale Erhöhung von 1,5 Grad Celsius nicht zu überschreiten.
  • Die Stadt Brühl wird zukünftig bei jeder Entscheidung Auswirkungen auf den Klimawandel in unserer Stadt berücksichtigen. Dafür wird in sämtlichen Beschlussvorlagen dargestellt, ob und wenn ja welche
    Auswirkungen die jeweilige Entscheidung auf den Klimaschutz hat.
  • Der Hauptausschuss und die Öffentlichkeit wird jährlich über die Fortschritte bei der Reduktion der CO2-Emissionen unterrichtet. 
  • In der anstehenden Überarbeitung der Flächennutzungsplanung sollen Klimafolgenabschätzungen berücksichtigt werden.


Den ausführlichen Beschlusstext zur Vorlage 449/2019 können Sie unter Klimanotstandserklärung sowie in der öffentlichen Niederschrift einsehen.  

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