Lärmaktionsplan

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit.

Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.

Ablauf der Lärmaktionsplanung
Die Lärmkarten geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden sollen, werden in den Plan aufgenommen. Das bedeutet, es werden Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete können in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Die Öffentlichkeit erhält im Rahmen von Beteiligungsverfahren zu jeder Fortschreibung der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. 

Aktuelles

Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung. Für die Fortschreibung und Überprüfung des in 2012 vom Rat der Stadt Brühl beschlossenen Lärmaktionsplans, startet nunmehr die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Brühl können sich vom 29. Juli bis zum 16. August 2024 zum Berichtsentwurf auf der Grundlage der ersten Offenlage der Fortschreibung Runde 4 an Brühler Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen zu Lärmminderungsmaßnahmen sowie zu den aufgeführten Vorschlägen benennen.

Stellungnahmen, Mitteilungen oder Anregungen können im Beteiligungsportal eingegeben werden.


Stellungnahmen können auch per E-Mail an stadtplanung@bruehl.de oder postalisch an den Fachbereich 61 Bauen und Umwelt, Abteilung Planung und Umwelt, Uhlstraße 3, 50321 Brühl übermittelt werden.

Die Ergebnisse aus der Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden gesammelt, ausgewertet und bei der weiteren Fortschreibung des Lärmaktionsplans Abwägungsprozessen unterzogen. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgt. Die Anregungen müssen jedoch nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

Die Lärmkarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz können Sie hier abrufen. 

Rückblick zur Lärmaktionsplanung

Der Rat der Stadt Brühl hat den Lärmaktionsplan in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2012 beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 47d Abs. 3 des Bundesimmissions-Schutzgesetzes im Amtsblatt Nr. 2 vom 31. Juni 2013 hierüber unterrichtet.

Zunächst waren in einer 1. Runde (bis 18. Juli 2008) außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohner in der Lärmminderungsplanung alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV 16.400 Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr.

In der 2. Runde (bis 18. Juli 2013) war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern für alle regionalen, nationalen oder grenzüberschreitenden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu erstellen.

Die zuständigen Behörden hatten in der 3. Runde bis zum 18. Juli 2018 die Lärmaktionspläne der 2. Runde aus dem Jahr 2013 zu überprüfen. Aufgrund der arbeitsaufwendigen Überprüfung und das Aufgreifen der Thematik "Ruhige Gebiete" mit Erfassung, Darstellung und Bewertung, wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes umfangreich durchgeführt. 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20. April 2023, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die Erläuterungen über die Anregungen aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde, die Abwägungsergebnisse beschlossen.

Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 unter TOP 15, Vorlagen-Nr. 149/2023 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl 3. Runde beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 13 am 25. Mai 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Den Lärmaktionsplan Runde 3 können Sie hier einsehen. 

Runderlass zur Lärmaktionsplanung

Gemäß Runderlass des MUNLV -V-5-8820.4.1 vom 7. Februar 2008 stellt sich der Ablauf der Lärmaktionsplanung in komplexen Lärmsituationen wie folgt dar:

1. Analyse der vorhandenen Lärmsituation
2. Analyse vorhandener Planungen
3. Lärmaktionsplanung
4. Gesamtkonzept
5. Lärmaktionsplan
6. Beschlussfassung
7. Veröffentlichung und Berichterstattung

Der Runderlass weist auch darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung als querschnittorientierte Planung anzusehen ist.

In einer wechselseitigen Verzahnung mit den vorbereitenden und den verbindlichen Bauleitplänen einer Kommune, ggf. auch mit überörtlichen Planungen, soll die Lärmaktionsplanung Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und Lärmminderung geben. Ihre Aufgabe ist auch, abgestimmte Konzepte in andere Planungen einzubringen und die Ergebnisse dieser Planungen zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung ist künftig gezielt in die Stadtentwicklungsplanung und die Regionalplanung einzubinden und als strategische Planung in die lärmrelevanten Planungsebenen zu integrieren. Hierüber kann eine spürbare Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, auch für den öffentlichen Raum, erreicht werden.

Von wesentlicher Bedeutung ist der Umstand, dass für die Umsetzung möglicher Maßnahmen, die am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein müssen, in vielen Fällen nicht die Kommunen zuständig sind, sondern die jeweiligen Baulastträger – wie zum Beispiel an Bundesautobahnen der Landesbetrieb Straßenbau NRW oder an Schienentrassen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt.

Runderlass Lärmaktionsplanung

Maßnahmenumsetzung

Im Rahmen des vorsorgenden Umweltschutzes wurden von der Stadt Brühl auf Grundlage flächendeckender Lärmkartierungen gemäß § 47a BImSchG bereits Maßnahmenvorschläge entwickelt bzw. umgesetzt, die zu einer Verminderung der Lärmbelastung im Stadtgebiet führen – wie zum Beispiel die Errichtung einer Lärmschutzwand durch DB AG im Bereich Am Inselweiher, Franzstraße und durch die HGK entlang der Linie 18 im Teilbereich des zweigleisigen Ausbaus. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist ebenfalls als ein wesentlicher Beitrag zur Lärmminderung anzusehen. Weitere Beispiele:

  • Einführung eines Stadtbussystems
  • Erstellung eines Nahverkehrskonzeptes Brühl
  • Barriere freier Ausbau von Bushaltestellen
  • Nutzung StattAuto - Carsharing, Anrufsammeltaxi brühlAst, Park+Ride
  • Einsatz von E-Fahrzeugen im Bereich Fuhrpark Stadtwerke Brühl und des Stadt Service Betriebes Brühl AöR
  • Errichtung von Stromladestationen für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet von Brühl
  • Mobilitätserziehung
  • Einrichtung des Fachbereichs ÖPNV, Verkehr und Mobilität;
  • Einstellung eines Mobilitätsmanagers
  • Einstellung eines Klimaschutzmanagers Mobilität
  • Mobilitätsplan, Masterplan Fahrrad  
  • Radverkehrsförderung, Ausbau Radwegenetz, Fahrradfreundliche Stadt, Radstadtplan
  • Fahrradstation, Neubau
  • Parkleitsystem
  • Kreisverkehre
  • Errichtung Mobilstationen

Andere Lärmquellen

Freizeit- oder Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung. Probleme mit dieser Lärmquelle sind außerhalb des Lärmaktionsplans zu regeln.


Weitere Informationen:


Downloads:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051