Brühl braucht eine neue Feuerwache. Die Stadt kann nach den rechtlichen Bedingungen der Landesregierung nicht alle Bereiche im Stadtgebiet in der vorgesehenen Zeit mit Rettungskräften erreichen. Als die heutige Feuerwache geplant und gebaut wurde, gab es diese Standards nicht.
In der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Brandschutz empfiehlt der Gutachter die Verlegung der städtischen Feuerwache von der Rheinstraße in das Stadtzentrum. Ein Verkehrsgutachten soll vor weiteren Entscheidungen eingeholt werden. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 2. Juli 2012 beschlossen. Auch alle anderen ausstehenden Fragen will der Bürgermeister frühzeitig klären und so für eine breite Beteiligung der Brühlerinnen und Brühler sorgen.
Auf einer Grünfläche in der Nähe der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße, neben dem Johannisstift, könnte die neue Wache für die hauptamtliche und freiwillige Feuerwehr auf einer Fläche von etwa 7000 Quadratmetern entstehen. Ein- und Ausfahrt sollten an der Römerstraße liegen.
Nach Vorlage des Verkehrsgutachtens könnte der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen. In einem Bebauungsplanverfahren werden die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Anwohner intensiv beteiligt. Erste Machbarkeitsstudien hatte die Verwaltung positiv bewertet.
Alternativ wurden mehrere Standorte z.B. nahe dem BTV-Sportzentrum sowie an der Kreuzung Alte Bonnstraße/Otto-Wels-Straße diskutiert. Eine sogenannte Isochronendarstellung verdeutlichte, dass keiner der alternativ geprüften Standorte eine vollständige Abdeckung des Stadtgebietes in der vorgegeben Hilfeleistungsfrist sicherstellt.
Vorgaben für den Einsatz:
Die Feuerwehr muss nach den geltenden Regeln in acht Minuten den Einsatzort erreichen (Basis Fahrzeit von 7 Min. (1. Eintreffzeit = 8 Min. abzüglich 1 Min. Ausrückzeit)). Das gilt für das Ziel Birkhof genauso wie für Brühl-Heide oder das Stadion in Vochem. Das schafft die Wehr von dem jetzigen am östlichen Ortsrand gelegenen Standort aus nicht in allen Fällen.
Zudem haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen langen Anfahrtsweg zur Rheinstraße, bevor sie von dort aus zum Einsatz starten können. Deshalb muss in einen neuen zentralen Standort investiert werden.
Ausgaben von insgesamt 18 Millionen Euro kalkuliert die Stadt in einem Fünf-Jahres-Finanzplan. Vergleichbare Bauten kosten 14 bis 15 Millionen Euro. Der Rest ist für eventuell notwendige Infrastrukturkosten wie Straßenbau und Ampelanlagen vorgesehen. Dort wo Sparmöglichkeiten bestehen, will sie die Stadt nutzen.
Die notwendigen Finanzmittel sind im städtischen Haushalt berücksichtigt. Ein Teil davon muss finanziert werden, bei einer derzeit günstigen Zinslage. Landeszuschüsse gibt es nicht.
Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Der Bürgermeister hofft, dass Brühl in drei bis fünf Jahren eine neue Feuerwache haben wird.
Hauptausschuss 4. Juni 2012
In der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juni 2012 präsentierte die Unternehmungsberatung Rinke die von ihr erstellte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Entwurf. Eine Abstimmung fand nicht statt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19. Juni 2012
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung befasste sich mit dem Thema Verlagerung der städtischen Feuerwache in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 aus planungsrechtlicher Sicht. Das Gremium tagte in öffentlicher Sitzung in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums.
Nach ausführlicher Diskussion kamen auch Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Ein Beschluss wurde in der Sitzung nicht gefasst.
Stadtrat 2. Juli 2012
Am 2. Juli 2012 beriet der Brühler Stadtrat über die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein Beschluss dazu wurde nicht gefasst. Vielmehr soll ein Verkehrsgutachten vor weiteren Entscheidungen eingeholt werden, um offenen Fragen zu klären.
Hauptausschuss 27. August 2012
Der Hauptausschuss hat die Vorlage "Brandschutzbedarfsplan" (46/2012 - siehe Downloads) am 27. August 2012 in öffentlicher Sitzung im Erich-Kästner-Saal (Neubau) der Erich-Kästner-Realschule, Römerstraße 294. Der Tagungsort wurde mit Rücksicht auf das große Bürgerinteresse gewählt, um genügend Zuschauerplätze anbieten zu können.
Zur Diskussion standen fünf alternative Grundstücke bzw. Standorte. Für diese Standorte wurde Karten erstellt aus denen erkennbar wird, welcher Abdeckungsbereich sich auf Basis einer Fahrzeit von 7 Minuten (1. Eintreffzeit = 8 Min. abzüglich 1 Min. Ausrückzeit) ergibt.
Der Bürgermeister wurde einstimmig beauftragt, den Standort Römerstraße/Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin, zu untersuchen. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten.
Hilfsweise wurde der Bürgermeister für den Fall, dass sich die Ungeeignetheit bzw. Unrealisierbarkeit des Standortes herausstellen würde, beauftragt, festzustellen, ob der - nach allen bisherigen Erkenntnissen - weniger geeignete Standort unterhalb des BTV-Sportzentrums (von-Wied-Straße) unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zumindest als Alternativstandort geeignet ist.
Hauptausschuss 19. Oktober 2015
Der Standort Römerstraße / Liblarer Straße wurde im Auftrag des Rates weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hin untersucht. Hierbei waren insbesondere die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt, Hochbau, etc. abzuarbeiten.
Der Bürgermeister präsentierte die Gutachten in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Oktober 2015 ("1. Lesung") unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die öffentliche Sitzung fand in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums statt.
In einer weiteren Sitzung ("2. Lesung") sollen die Fragen aus Politik und Öffentlichkeit beantwortet werden.
Hauptausschuss 2. September 2019 und Stadtrat 23. September 2019
Der Beschluss über die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ruhte einige Jahre, da zuerst eine aufwändige Machbarkeitsstudie durchgeführt werden sollte und auch wurde.
Da seitens der Bezirksregierung Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplanes in Frage gestellt wurden und alle Kommunen in NRW gesetzlich verpflichtet sind, alle 5 Jahre einen neuen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, hat die Verwaltung sich entschlossen, einen ganz neuen Brandschutzbedarfsplan zu erarbeiten und damit die von der Aufsicht angesprochenen Fragestellungen zu beantworten, da spätestens im Jahr 2020 ein neuer Brandschutzbedarfsplan hätte aufgestellt werden müssen.
Ein Kernpunkt, der von der oberen Aufsichtsbehörde bemängelt wurde war, dass vergleichbare Städte der Größe Brühls zur Absicherung der Hilfsfristen mindestens einen weiteren rein ehrenamtlichen haben. Aus diesem Grund wird zur Erprobung der Standort Rheinstraße für die Freiwillige Feuerwehr verkleinert beibehalten. Nach einer Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache an der Römerstraße sollen dann für den Zeitraum einer Fortschreibungsperiode (5 Jahre) des Brandschutzbedarfsplanes entsprechende Zahlen und Daten ausgewertet werden. Somit kann dann abschließend beurteilt werden, inwieweit ein zweiter Standort in Brühl nötig ist.
Die Aufsichtsbehörde, der nach den Erfahrungen vom letzten Mal der Entwurf nun im Vorfeld der politischen Beratung vorgelegt wurde, hat keine Beanstandungen geäußert.
Außerdem konnte das aktuell modernste Programm, das an der Universität verfügbar ist, für die Berechnung der Fahrzeiten genutzt werden. Ziel war es dabei, im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch der Unternehmen in Brühl, zur Sicherstellung des Brandschutzes planerisch und rechnerisch ein realistisches Bild zu erhalten, was nun - die Bewertung der Aufsicht bestätigt dies - offensichtlich gelungen ist.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2019 einstimmig die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, das Verfahren zur Errichtung der neuen Feuerwache in der Römerstraße mit der Beauftragung eines Projektsteuerers zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Vorlage zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 4. Juni2012
Auszug aus der Niederschrift zum Punkt Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Vorlage (28/12) Änderung Flächennutzungsplan - Bebauungsplan 08.11 "Neubau Hauptfeuerwache"
Vorlage 46/2012 Brandschutzbedarfsplan (Alternativstandorte)
Vorlage 413/2015
Präsentation zum Neubau FEUER- UND RETTUNGSWACHE im Hauptausschuss am 19. Oktober 2015
Verlagerung der städtischen Feuerwache Pressemitteilung
Vorlage 46/2012 Brandschutzbedarfsplan - Beratung im Hauptausschuss am 27. August 2012
Vorlage 28/12 Bebauungsplan 08.11 ,Neubau Hauptfeuerwache Römerstraße, südl. Liblarer Str.' und 34. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (PStA 19. Juni 2012, Rat 2. Juli 2012)
Vorlage (161/96f) zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 4. Juni 2012
Vorlage (318/2019) zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Hauptausschuss am 2. September 2019 sowie im Rat am 23. September 2019
Präsentation zum Brandschutzbedarfsplan 2019 im Hauptausschuss am 2. September 2019
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 2019