Lärm

Lärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Auch in Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen u.a. führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.

EU-Umgebungslärm-Richtlinie (EU-URL)

Der Umgebungslärm spielt eine zunehmende Rolle für die urbane Lebensqualität. Lärm beeinflusst die Gesundheit und das Wohlbefinden. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch Lärm belästigt. Lärm hat aber auch soziale und ökonomische Folgen z. B. für den Wert von Immobilien. Lärmprävention, Lärmbekämpfung und der Schutz ruhiger Gebiete werden deshalb immer dringender.

Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist ein wichtiges Instrument eingeführt worden, um den Umgebungslärm zu bekämpfen. Seit 2008 haben die zuständigen Behörden und Stellen (in der Regel die Kommunen) die Aufgabe, Lärmaktionspläne auszuarbeiten, die Minderungskonzepte in Ballungsräumen sowie an Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen und Eisenbahnstrecken aufzeigen. Mindestens alle fünf Jahre sind diese Pläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Aktuell läuft die dritte Runde der Lärmaktionsplanung.

Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms. Schädliche Auswirkungen und Belästigungen sollen verhindert und vermindert, ihnen soll vorgebeugt werden.

Ausgangslage

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 verpflichten die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit.

Im Umsetzungsgesetz wurde ebenfalls festgelegt, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten entlang der Schienenwege des Bundes ist.

Die EU-Richtlinie legt fest, dass alle EU-Mitgliedstaaten erstmals eine einheitliche und vergleichbare Bestandsaufnahme der Lärmsituation in ihren Staaten für verschiedene Lärmarten vornehmen und Maßnahmen zur Minderung vorschlagen.

Warum wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfasst?

Europaweit leiden viele Millionen Menschen unter Lärm. Lärm macht krank, das bestätigen auch wissenschaftliche Studien, wonach das Herzinfarktrisiko an einer lauten Straße um 20 Prozent höher ist, als an einer ruhigen Straße. Umgebungslärm, also der Lärm der Straßen, Schienenwege, Flughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen stört Entspannung, Erholung, Gespräche und konzentriertes Arbeiten. Menschen büßen Lebensqualität ein und setzen sich einem gesundheitlichen Risiko aus. Die EU hat die Notwendigkeit erkannt, gegen die Lärmbelastung vorzugehen und daher diese Richtlinie erlassen.

Wie wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?

Wenn eine EU-Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Verpflichtungen begründen. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch die Aufnahme eines sechsten Teils in das vorhandene Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Titel: Lärmminderungsplanung (§ 47 lit. a - f BImSchG). Des Weiteren ist die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten.

Was für Konsequenzen hat die EU-Umgebungslärmrichtlinie?

Alle Mitgliedsstaaten haben den Forderungen der Richtlinie nachzukommen. Demnach wird zunächst eine sogenannte "Lärmkartierung" durchgeführt. Das bedeutet, dass eine Bestandsaufnahme der Lärmsituation vorzunehmen ist. Man erhält somit einen Überblick, wo es im Stadtgebiet besonders laut, aber auch schützenswert leise ist. Anschließend, aufbauend auf die Lärmkartierung, ist die sogenannte "Aktionsplanung" durchzuführen. Die Lärmkartierung wird hierbei analysiert, die belasteten Gebiete werden herausgearbeitet, priorisiert und im Anschluss werden entsprechende Minderungsmaßnahmen entwickelt. Insgesamt spricht man von der sogenannten "Lärmminderungsplanung" als Überbegriff der Lärmkartierung und Aktionsplanung.

Was bedeutet dies für die Stadt Brühl?

Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) hat die Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit mehr als 6 Millionen Kfz pro Jahr (§ 47 c Abs. 1 BImSchG) durchgeführt und den Kommunen die Lärmkarten bereitgestellt.

Der Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Brühl steht der Öffentlichkeit unter der Web-Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de des LANUV NRW zur Verfügung. Grafische Darstellungen der Kartier-Ergebnisse für die Stadt Brühl können hier abgerufen werden.

Lärmkarten müssen auch für Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Züge/a) angefertigt werden. Hierfür ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig (§ 47 e Abs. 3 BImSchG). Die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes wurde vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Diese Lärmkarten können unter www.umgebungslaerm.nrw.de oder www.eba.bund.de betrachtet werden.

Nähere Ausführungen unter Menüpunkt Lärm an Schienenwegen.

Straßenverkehr
Der Straßenverkehr stellt erwartungsgemäß die Hauptlärmquelle dar. Der Lärmschwerpunkt ist die Bundesautobahn A 553. Die überörtlich bedeutsame Landesstraße L183 stellt insbesondere im Teilabschnitt Römerstraße bis Theodor-Heus-Straße eine prägnante Lärmquelle dar. Die von den kartierten Hauptverkehrsstraßen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde vom LANUV NRW in 2018 neu berechnet.

Die Anzahl der Menschen, die in durch den Straßenverkehr verursachten verlärmten Zonen (Isophonenflächen) mit LDen > 65 dB(A) wohnt, beträgt ganztags in Brühl ca. 727 Personen (davon > 70 dB(A) = 23 Personen). Nachts sind 907 Personen von Lärm, die in Bereichen mit Lärmpegeln LNight > 55 dB(A) wohnen betroffen, davon ca. 111 > 60 dB(A), aber keine > 65 dB(A). Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit höher als die Ganztagsbelastung.

Schienenverkehr des Bundes
Die vom Schienenverkehr auf Schienenwegen des Bundes ausgehende Lärmbetroffenheit wurde vom EBA berechnet.

Ganztags sind 680 Personen von Lärm >65 dB(A) betroffen, davon sind 240 Pegeln >70 dB(A) und sogar 80 >75 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind 1.650 Personen von Lärm >55 dB(A) betroffen, davon 400 Pegeln >60 dB(A) und sogar 110 >65 dB(A) bzw. 70 >70 dB(A). Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit deutlich höher als die Ganztagsbelastung.

Nähere Ausführungen unter Menüpunkt Lärm an Schienenwegen.

Nichtbundeseigener Schienenverkehr (Stadtbahn)
Die vom Schienenverkehr auf nichtbundeseigenen Schienenwegen ausgehende Lärmbetroffenheit wurde vom LANUV NRW berechnet.

Ganztags sind 424 Personen von Lärm >65 dB(A) betroffen, davon sind 52 Pegeln >70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind 697 Personen von Lärm >55 dB(A) betroffen, davon 214 >60 dB(A) und sogar 37 >65 dB(A) bzw. 7 >70 dB(A). Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit höher als die Ganztagsbelastung.

Nähere Ausführungen unter Menüpunkt Lärm an Schienenwegen.

Weitere Informationen:
Umgebungslärm in NRW (Website, die das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betreibt)

Lärmkarten NRW

Downloads:

Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Brühl, Stand 31. Januar 2018

Stadt Brühl

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