Baumschutz

Geschützte Bäume

Geschützte Bäume

Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas entscheidend bei. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestand erlassen.

Geschützte Bäume sind zu pflegen und zu erhalten. Sie dürfen nur dann geschnitten oder gefällt werden, wenn eine Ausnahme und Befreiung nach § 6 der Baumsatzung erteilt wird. 


Sie möchten Ihren Baum schneiden oder fällen?

Zur Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung gemäß Baumsatzung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Baum unter die Baumsatzung fällt oder nicht.
  2. Falls Ihr Baum unter die Baumsatzung fällt, ist in jedem Fall eine Genehmigung einzuholen. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden.

Schritt 1:

Durch die Baumsatzung sind geschützt:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm 
    • Kronenansatz über einen Meter: Messen des Stammumfangs in ein Meter Höhe
    • Kronenansatz niedriger als einen Meter: Messen des Stammumfangs unmittelbar unter dem Kronenansatz
  • Mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.
  • Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten sind, auch wenn Sie einen geringeren Stammumfang als 80 cm aufweisen.
  • Ersatzpflanzungen


Durch die Baumsatzung 
sind nicht geschützt:

  • Birken, Fichten, Säulen- oder Spitzpappeln, Hybridpappeln sowie Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien

Sollten Sie Unterstützung bei der Beurteilung Ihres Baumes benötigen, wenden Sie sich an die Ansprechpersonen auf dieser Webseite.

Schritt 2:

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Baum gemäß Baumsatzung geschützt ist, führen Sie Schritt 2 in Anlehnung an Ihr Vorhaben durch.

Baumschutz mit Bauvorhaben

Baumschutz ohne Bauvorhaben

  • Füllen Sie die Anlage zum Bauantrag gemäß Baumschutzsatzung aus und legen Sie diese Ihrem Bauantrag bei
  • Fachkundiges Personal prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten eine Fällgenehmigung und / oder erforderliche Auflagen zum Baumschutz im Rahmen Ihrer Baugenehmigung
  • Senden Sie einen formlosen Antrag an die genannte Ansprechperson und geben Sie hier Ihre Adresse und Telefonnummer sowie den Baumstandort an
  • Fachkundiges Personal prüft Ihren Antrag 
  • Es wird eine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung an die Umweltkommission ausgesprochen
  • Final entscheidet der Ausschuss für Planen und Bauen über Ihren Antrag. Dieser Ausschuss tagt 4 bis 5 Mal im Jahr. Erst nach einer offiziellen Zustimmung dürfen Sie einen Baum schneiden oder fällen

Wichtige Hinweise

  • Ein Fällantrag darf nur von Baumeigentümerinnen und Baumeigentümern oder von bevollmächtigten Personen gestellt werden
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag ohne Bauvorhaben mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin des Ausschusses für Planen und Bauen eingehen muss, um diesen berücksichtigen zu können. 

Im Jahr 2024 tagt der oben genannte Ausschuss noch an folgenden Terminen: 25. April, 4.Juli, 26.September sowie 28.November.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051