Lärm an Schienenwegen
Haupteisenbahnstrecken
Seit dem 1. Januar 2015 ist gemäß § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den Nicht-Ballungsräumen auch zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.
Lärmkarten
Das Eisenbahn-Bundesamt ist dafür zuständig, Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten. Das bedeutet, dass der Zugverkehr auf der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG erfasst wird, unabhängig davon, wem die darauf verkehrenden Fahrzeuge gehören. Zugbewegungen auf Schienenwegen privater Infrastrukturbetreiber werden vom Eisenbahn-Bundesamt nicht kartiert. Die Lärmkarten liegen für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnenden bzw. Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr vor.
Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet. Die aktuell vorliegende Kartierung umfasst über 16.500 Streckenkilometer der Haupteisenbahnstrecken und 70 Ballungsräume. Insgesamt deckt die Lärmkartierung damit eine Fläche von rund 50.000 Quadratkilometern ab.
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt_Lärmkartierung
Lärmaktionsplanung
Der Lärmaktionsplan ist ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Die Erstellung der Lärmaktionspläne ist gesetzlich in § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Bezug auf die Europäische Richtlinie 2002/49/EG festgehalten. Gemäß BImSchG regeln die Lärmaktionspläne sowohl Lärmprobleme als auch Lärmauswirkungen. Die Zuständigkeiten der Lärmaktionsplanung für die verschiedenen Lärmquellen sind dort ebenfalls geregelt. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne sind in der Europäischen Richtlinie 2002/49/EG in Anhang V festgehalten. Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Ferner ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Die Pläne müssen – wie die Lärmkartierung – alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionsplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Bezug auf die Europäische Richtlinie 2002/49/EG eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung vor. Die Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Sie wird über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet (Art. 8 Abs. 7 Richtlinie 2002/49/EG).
Mitte 2017 fand die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 3 der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes statt. In dieser Phase hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Lärmsituation vor Ort zu schildern. Die Ergebnisse hat das Eisenbahn-Bundesamt im Januar 2018 im Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht. In der sich daran anschließenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnte die Öffentlichkeit dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren selbst, zu dem Lärmaktionsplan Teil A und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben. Die Ergebnisse hat das Eisenbahn-Bundesamt im Lärmaktionsplan Teil B vorgestellt. Teil A und Teil B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
Nähere Infos gibts beim Eisenbahn-Bundesamt
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung
Ab dem 20. November 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen.
Bis zum 2. Januar 2024, hat die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten en die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Während dieser Phase haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes.
Diese zweite Phase findet nunmehr vom 20. November bis 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes kommentieren und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform freigeschaltet.
Zusätzliche Informationen finden sie in einem Medienbereich. Dort sind eine Broschüre und Flyer zur freien Verwendung hinterlegt.
Informationsplattform zu Schienenlärm geht online
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitete seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Website informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz.
Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt Ende Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.
Bezug von Lärmaktionsplänen
Der Lärmaktionsplan wurde in einem zweistufigen Verfahren erstellt und als Teil A und Teil B veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017 / 2018. Sie können die Dokumente ebenso wie den Pilot-Lärmaktionsplan (2015 / 2016) über die Links in der folgenden Tabelle abrufen.
Lärmaktionsplan (2017/2018)
Titel |
Beschreibung |
Datum |
Lärmaktionsplan Teil A |
Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil A) (82 Seiten) (Größe der Datei ca. 6 MB, öffnet neues Fenster) |
11.01.2018 |
Anhang zum Lärmaktionsplan Teil A |
Anhang zum Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil A) (156 Seiten) (Größe der Datei ca. 8 MB, öffnet neues Fenster) |
11.01.2018 |
Lärmaktionsplan Teil B |
Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil B) (136 Seiten) (Größe der Datei ca. 31,5 MB, öffnet neues Fenster) |
18.07.2018 |
Pilot-Lärmaktionsplan (2015/2016)
Titel |
Beschreibung |
Datum |
Lärmaktionsplan Teil A |
Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil A) (236 Seiten) (Größe der Datei ca. 20 MB, öffnet neues Fenster) |
26.11.2015 |
Lärmaktionsplan
Teil A ohne Anhang |
Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil A) (ohne Anhang) (44 Seiten) (Größe der Datei ca. 10 MB, öffnet neues Fenster) |
26.11.2015 |
Lärmaktionsplan Teil B |
Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil B) (22 Seiten) (Größe der Datei ca. 12 MB, öffnet neues Fenster) |
31.03.2016 |
Auf Anfrage erhalten Sie die Lärmaktionspläne auch in ausgedruckter Form per Post.
Fragen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: umgebungslaerm@eba.bund.de
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionsplanung
Weitere Informationen:
Lärm an Schienenwegen
Kartierungsergebnisse des Eisenbahn-Bundesamtes
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Daten der Lärmstatistik und Lärmkennziffer des Eisenbahn-Bundesamtes
Nichtbundeseigene Eisenbahnen (Stadtbahn)
Die strategischen Lärmkarten für die sonstigen Schienenwege wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für die Stadtbahnstrecke der Linie 18 berechnet und fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl ein.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Brühl zur Einführung eines 10-Minuten-Taktes bis Brühl-Schwadorf war der zweigleisige Ausbau Stadtbahnstrecke auf dem Streckenabschnitt zwischen Brühl Mitte und Brühl-Badorf auf einer Länge von ca. 2,1 km erforderlich. Der Ausbauabschnitt erstreckte sich vom Bahnhof Brühl Mitte bis zur Eisenbahnüberführung Rabenpfad, ca. 300 m südlich des Haltepunkts Brühl-Badorf. Die Baumaßnahmen sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Planfestgestellte Lärmschutzwände im Bereich der Wohnbebauung wurden errichtet.