Kommunale Wärmeplanung

Zielsetzung & Grundlagen

Titelbild KWP Stadt Brühl, @ freepic.com

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll in Brühl der langfristig zu erwartende Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Bevölkerung und Unternehmen in unserer Stadt.

Ebenso soll mit dem Wärmeplan den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine verbindliche Orientierung gegeben werden, in welchem Teil von Brühl welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll.

Damit dies so schnell wie möglich vorliegt, hat sich die Stadtverwaltung Brühl das Ziel gesetzt, bis Ende März 2025 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage sowie zur erhaltenen Bundesförderung stehen in den klappbaren Inhalten für Sie bereit. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat zudem auf seiner Website alle wichtigen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung für Sie zusammengefasst.

Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)

Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 abschließend mit dem Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) befasst und das Gesetz gebilligt. Der Bundestag hatte das WPG bereits am 17. November 2023 beschlossen. Das WPG ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur hat angekündigt, das Bundesgesetz zeitnah in einer Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW auf Landesebene umzusetzen.

Gemäß § 4 "Pflicht zur Wärmeplanung" des WPG werden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zu den nachfolgend genannten Zeitpunkten erstellt werden.

  • 1. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohnende gemeldet sind, sowie
  • 2. spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 100.000 Einwohnende oder weniger gemeldet sind.

Für Brühl gilt dabei die Frist bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028. 

Bundesförderung – Nationale Klimaschutzinitiative

Die Stadt Brühl erhält gemäß Zuwendungsbescheid vom 5. Dezember 2023 für die Erstellung seiner kommunalen Wärmeplanung Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Als Kommune des Rhein-Erft-Kreises und der Lage innerhalb des Braunkohlegebietes "Rheinisches Revier" hat die Stadt Anspruch auf eine erhöhte Förderquote von 100 Prozent. Vorausgegangen war eine Antragsstellung bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) am 12. Juni 2023.

Bezuschusst werden Ausgaben für

  • fachkundige externe Dienstleistende zur
    • Planerstellung,
    • Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren
  • sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Bausteine inklusive Zeitplan

Der Projektzeitraum zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Brühl erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Jahr (April 2024 bis März 2025) und beeinhaltet die nachfolgenden acht Bausteine. Dabei ist unter anderem eine umfangreiche Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren in Brühl im Rahmen der Partizipationsstrategie geplant.

Geplanter Ablauf der kommunalen Wärmeplanung, Stadt Brühl
Geplanter Ablauf der kommunalen Wärmeplanung, Stadt Brühl


Über die klappbaren Inhalte können Sie sich einen Überblick über die Ergebnisse der jeweiligen Bausteine verschaffen.

Bestandsanalyse inklusive Energie und Treibhausgasbilanz

Die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung wurde von April bis Juli 2024 erstellt.

In diesem Zuge wurden grundlegende Daten zu Gebäudegrundrissen und Gebäudenutzung von der Stadtverwaltung Brühl bereitgestellt.

Weiterhin wurden von Stadtwerken Brühl Daten zum Erdgasverbrauch und dem Wärmeverbrauch aus Wärmenetzen anonymisiert zur Verfügung gestellt, ebenso wurden von den Schornsteinfegern im Stadtgebiet anonymisierte Informationen zu den Wärmeerzeugungsanlagen bereitgestellt.

Aus diesen Ergebnissen konnten die aktuellen Wärmebedarfe und die genutzten Energieträger im Stadtgebiet Brühl ermittelt und ausgewertet werden.

Die Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Kartographische Darstellung und statistische Auswertung von Gebäude- und Siedlungstypen unter anderem nach Baualtersklassen 
  • Erhebung und Auswertung des Wärmeverbrauchs / -bedarfs 
  • Kartographische Darstellung und statistische Auswertung der Beheizungsstruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Darstellung der Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen, Speicher)
  • Austellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz

Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung wurden von Juni bis Oktober 2024 erstellt.

Die Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Bilanzierung und Darstellung von Einsparpotenzialen im Wärmebereich über alle Sektoren
  • Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs für verschiedene Gebäudeklassen mit abgestimmten Sanierungsraten und Sanierungstiefen
  • Kartographische Abbildung und Berechnung des Solarpotenzials 
  • Identifizierung des lokalen Biomassepotenzials sowie von geeigneten Geothermiegebieten inklusive Potenzialberechnung
  • Bilanzierung von Potenzialen zur thermischen Nutzung der Gewässer im Stadtgebiet
  • Bilanzierung von Potenzialen der Gewinnung von Wärme aus Abwasserkanälen inklusive Kartendarstellung 
  • Erhebung von Potenzialen zur Wärmegewinnung aus Kläranlagen
  • Darstellung von effizienten Einsatzmöglichkeiten von Luftwärmepumpen
  • Ermittlung des Potenzials an industrieller Abwärme und Abwärme aus KWK-Anlagen

Zielszenarien und Entwicklungspfade inklusive Eignungsprüfung

Die Erarbeitung der Zielszenarien und Entwicklungspfaden wird voraussichtlich im November 2024 abgeschlossen sein.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Erarbeitung von Szenarien zur Entwicklung des Wärmebedarfs im Stadtgebiet Brühl
  • Erstellung von Szenarien zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Brühl unter abgestimmten Annahmen sowie Berücksichtigung von bestehenden Vorarbeiten
  • Zonierung des Stadtgebiets und gebietsscharfe Betrachtung der verschiedenen Wärmeversorgungsoptionen
  • Kartographische und tabellarische Auswertung der Ergebnisse
  • Dokumentation der Methodik und Ergebnisse im Endbericht


Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Die Prüfung erfolgt zu Beginn der Szenarienanalyse. Das Ziel ist die Identifizierung von Gebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung mit einem Wärmenetz oder einem Wasserstoffnetz eignen.

Strategie und Maßnahmenkatalog

Die Strategie und konkreten Maßnahmen sind eng mit den Zielszenarien und Entwicklungspfaden verbunden und werden voraussichtlich bis Ende 2024 vorliegen.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Erarbeitung von klimaneutralen Wärmeversorgungsvarianten für zwei bis drei Fokusgebiete, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind
  • Abstimmung eines Maßnahmenkataloges für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung mit kurz- und langfristigen Maßnahmen

Partizipationsstrategie

Die Partizipationsstrategie und deren Umsetzung begleitet die komplette Projektlaufzeit. Die Strategie wurde bereits zu Projektbeginn im April 2024 abgestimmt.

Gespräche mit ausgewählten Großverbrauchern und Akteuren werden über den gesamten Projektverlauf geführt.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Abstimmung einer Strategie zur Beteiligung der Akteure, die auch nach Projektende fortgeführt werden kann
  • Austausch zwischen den relevanten Akteuren initiieren, welche die Grundlage für die Akzeptanz und Umsetzungsfähigkeit der Wärmeplanung darstellt
  • Abstimmung der Potenziale für erneuerbare Energien und zukünftigen Entwicklungen mit den relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung Brühl
  • Abstimmung einer Strategie zur zukünftigen Wärmeversorgung mit Großverbrauchern als auch mit der Wohnungswirtschaft

Verstetigungsstrategie

Nach der Erarbeitung der Maßnahmen (zu Beginn des Jahres 2025) wird mit den entsprechenden Akteuren eine Verstetigungsstrategie erarbeitet.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Abstimmung einer Verstetigungsstrategie mit Benennung von Verantwortlichen und Umsetzungszeiträumen sowie Kennzahlen zur Überprüfung

Controlling-Konzept

Um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen, können die in der Bestandsanalyse erarbeiteten Kennzahlen fortgeschrieben werden.  

Hierzu werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Brühl befähigt, die Fortschreibung und das Controlling zu übernehmen.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Schulung zur selbstständigen Erhebung der Energie- und Treibhausgasbilanz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Brühl
  • Festlegen von Kennzahlen zur Kontrolle der Zielerreichung der Maßnahmen

Kommunikationsstrategie

Während des gesamten Projektverlaufs wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung an dieser Stelle informiert.

Außerdem wird es eine Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Brühl am 14. November 2024 im Clemens August-Forum geben.

Im September 2024 werden die Ergebnisse vor dem Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz sowie Anfang 2025 vor dem Stadtrat von Brühl vorgestellt.

Die erwarteten Ergebnisse dieses Bausteins sind:

  • Bereitstellung von Informationsmaterialien und Textbausteinen für die Website der Stadt Brühl
  • Vorstellung der Ergebnisse vor politischen Gremien

Ergebnisse der Wärmeplanung nach WPG

Der erste (Bestandsanalyse inklusive Energie und Treibhausgasbilanz) und zweite Meilenstein (Potenzialanalyse) der kommunalen Wärmeplanung wurde in der Zwischenzeit erreicht.

Ab sofort stehen Ihnen die folgenden Dokumente zur Einsicht zur Verfügung. Die Stadt Brühl kommt damit seiner Verpflichtung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) nach.

Zusätzlich hierzu für Sie zum Download:

Anmerkungen

Falls Sie als Bürgerin und Bürger der Stadt Brühl Anmerkungen zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) haben, können Sie uns diese gerne via E-Mail unter klimaschutz@bruehl.de mitteilen.


Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger

Informationsveranstaltung KWP im Clemens August Forum, 14. Nov. 2024

Um den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung zu präsentieren und Anregungen sowie Meinungen aller Einwohnerinnen und Einwohner mit aufnehmen zu können, fand am 14. November 2024 eine Informationsveranstaltung im Clemens August Forum (CAF) statt.

Neben Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Brühl sowie der Stadtwerke Brühl waren auch Externe wie die Tilia GmbH und das Energie Kompetenz Zentrums (EkoZet) des Rhein-Erft-Kreises anwesend.

Die dort gezeigten Vorträge können Sie hier herunterladen:

Ebenfalls fand in diesem Rahmen eine Umfrage statt, dessen Ergebnisse Sie über die nebenstehende Bildergalerie aufrufen können. Dabei standen Fragen zur Heizungsanlage sowie zu Hemnissen und Erwartungen im Hinblick auf die KWP im Vordergrund.

Bestandteil der Veranstaltung war auch eine offene Fragerunde, dessen Inhalt wir unter Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst haben.


Erneuerbares Heizen im Bestand

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird spätestens nach dem 30. Juni 2028 in Städten wie Brühl (bis zu 100.000 Einwohnern) der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien verbindlich.

  • Das GEG gilt dabei für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
  • Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das gilt auch bei Neubauten, die in Baulücken errichtet werden. 
  • Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Wichtig ist: Der in Brühl in Erstellung befindliche Wärmeplan löst nach dessen Abschluss (voraussichtlich Ende März 2025) nicht "automatisch" eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.

Der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien würde dem Gesetz nach erst dann in Brühl vorzeitig verbindlich werden, wenn die Stadt Brühl bereits vor Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage seines Wärmeplans getroffen hat. Eine vorgezogene Gebietsausweisung ist dabei nicht Gegenstand der aktuellen Planungen in Brühl.

Wärmeplanungsgesetz und GEG, @ NRW.Energy4Climate

Zusammenhang zwischen WPG und GEG

Die NRW.Energy4Climate hat in seiner Präsentation die Zusammenhänge zwischen Wärmeplanungsgesetz und GEG sowie die Bedeutung und die daraus resultierenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger kompakt zusammengestellt.


Fragen und Antworten (FAQ)

Nachfolgend eine Auswahl an Fragen und Antworten, welche im Rahmen der Informationsveranstaltung am 14. November 2024 im Clemens August Forum (CAF) gestellt wurden.

Wie wurden die dargestellten Eignungsgebiete ausgewählt?

Die Eignungsgebiete basieren auf einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse. Entscheidend für die Auswahl ist eine ausreichend hohe Wärmebedarfsdichte, welche den wirtschaftlichen Betrieb eines Fernwärmenetzes ermöglicht. Ankerkundinnen und -kunden mit hohem Wärmebedarf nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, da diese als Ausgangspunkt dienen, um das Wärmenetz schrittweise auszubauen.

Ist der Wärmeplan, insbesondere die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete, verbindlich?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung und daher nicht rechtlich verbindlich. Eine genaue Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete auf Grundstücksebene ist meist nicht möglich. Das Wärmeplanungsgesetz sieht keinen Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung vor.

Wie geht es nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung im April 2025 weiter?

Nach Abschluss der Wärmeplanung soll eine Wärmewendestrategie entwickelt werden. In Machbarkeitsstudien soll geprüft werden, ob der wirtschaftliche Betrieb von Wärmenetzen möglich ist. Bei einem positiven Ergebnis und sobald sich ein Betreiber findet, kann ein entsprechendes Wärmenetzgebiet ausgewiesen werden. Ein Anschlusszwang ist nicht vorgesehen.

Was mache ich, wenn meine Heizung jetzt defekt ist?

Ein Heizungstausch hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Für eine persönliche Beratung können Sie sich an die unter Energieberatung gelisteten Expertinnen und Experten wenden.


Weitere Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Website veröffentlicht. 

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051