Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren, die von der Stadt Brühl für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben werden. Diese Gebühren sollen die Kosten für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser (s. §§ 7 ff., Seite 7 ff.) decken.
Die Stadt Brühl erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Abwassergebührenbescheide:
Die Stadt Brühl hat durch Dienstleistungsvertrag die Stadtwerke Brühl GmbH mit der Erstellung und Versendung der Abwassergebührenbescheide beauftragt.
Abwassergebührenpflichtige:
Wer Abwassergebührenpflichtig ist, ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geregelt (§ 13). Dies ist in der Regel die Grundstückseigentümerin/ der Grundstückseigentümer.
Abwassergebührenkalkulation:
Die Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wird jährlich im Voraus durch eine Gebührenkalkulation ermittelt. Hierbei werden die voraussichtlich entstehenden Kosten auf die prognostizierten Maßstabseinheiten verteilt. Dieser Vorgang erfolgt getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Die aktuelle Höhe der Gebührensätze wird in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung festgelegt.