Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Die Stadt Brühl archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben im Bauaktenarchiv. In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen Akteneinsicht gewährt werden. Auch können Kopien zu diesen Akten angefertigt werden (siehe aktuelle Gebührensätze der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Brühl in der zur Zeit gültigen Fassung).
Voraussetzungen für die Akteneinsicht:
Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt: der Eigentümerin / dem Eigentümer (diese Person muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/-in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen), die/dem von der Eigentümerin / vom Eigentümer schriftlich Bevollmächtigte/n (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie bei der Eigentümerin / dem Eigentümer und zusätzlich eine schriftliche von der Eigentümerin / dem Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden), jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Benötigt werden am Tag der Einsichtnahme:
- Personalausweis:
Damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akte nehmen können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen.
- Aktueller Grundbuchauszug (als Eigentumsnachweis):
Bitte legen Sie einen aktuellen (nicht älter als drei Monate) Grundbuchauszug des Grundstückes, des Grundstückes, für das die Bauakte besteht (diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Brühl, Grundbuchamt, Balthasar-Neumann-Platz, 50321 Brühl) oder einen anderen Eigentümernachweis, zum Beispiel aktuelle Bescheide der Grundbesitzabgaben von der Stadt Brühl oder einen notariellen Kaufvertrag, vor.
- Eventuell eine schriftliche Vollmacht:
Wenn die Einsichtnahme durch eine dritte Person erfolgen soll, ist die Vollmacht im Original bei der Einsichtnahme vorzulegen. Sie verbleibt anschließend in der Bauakte.
Hinweis:
Die Bauakten müssen aus dem Zentralarchiv beschafft werden. Daher ist eine Vorbestellung für die gewünschte Bauakte erforderlich. Bitte dafür das vorgenannte Formular „Akteneinsicht Bauakten / Hausakten“ verwenden. Diesen Antrag bitte beim Bürgermeister der Stadt Brühl Abteilung Bauordnung, Uhlstr. 3, 50321 Brühl einreichen.
Wartezeiten bis zur Zuteilung eines Termins zur Einsichtnahme können leider nicht ausgeschlossen werden.
Wo und wann können die Akten eingesehen werden?
Die Bauakten können grundsätzlich nach Terminvereinbarung, während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, im Rathaus A, Uhlstr. 3, 50321 Brühl, 2. Etage Zimmer A 225 in den Räumen der Bauaufsicht eingesehen werden. Der Termin wird Ihnen von der Sachbearbeiterin mitgeteilt; entweder per E-Mail oder telefonisch. Da die Bauakten aus Platzgründen nur eine begrenzte Zeit bereitstehen, soll die Akteneinsicht möglichst zeitnah erfolgen. Planen Sie ausreichend Zeit für die Akteneinsicht und die mögliche Anfertigung von einzelnen Kopien ein. Beachten Sie bitte, dass Ihnen bei der Akteneinsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden. Hierfür ist gegebenenfalls ein Termin mit einer Bauberaterin bzw. einem Bauberater zu vereinbaren.
Gebühren:
Im Einzelfall können Kopien bis zur Größe DIN A3 gefertigt werden. Kopien in größerem Format sind leider nicht möglich. Die Fertigung von Fotokopien muss aus Kapazitätsgründen beschränkt werden. Bei Bedarf an Kopien in größeren Formaten und umfangreichen Kopierarbeiten beispielsweise der gesamten Akte besteht die Möglichkeit, den Auftrag an einen externen Dienstleister zu vergeben. (Hierzu ist ein Auftrag erforderlich).
Eine Vorauswahl aus allen zu einem Grundstück vorhandenen Bauakten (Ordnern) kann nicht angeboten werden. Es ist zum Beispiel nicht möglich, nur den Ordner herauszusuchen, der eine bestimmte Baugenehmigung enthält. Es werden immer alle Ordner zu einem Grundstück geliefert, die im Zentralarchiv vorhanden sind.
Die Gebühren für Leistungen des Archivs der Bauaufsicht werden auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl berechnet.
Download der Verwaltungsgebührensatzung als PDF
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird für einen reibungslosen Ablauf empfohlen.