Abfall und Wertstoffhof

Seit Juni 2013 sind die Stadtwerke Brühl und seit Januar 2016 die Abteilung Stadtservice der Stadt Brühl ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Diese Bezeichnung geht zurück auf das Abfallwirtschaftsgesetz von 1996 und 2012 und kennzeichnet abfallwirtschaftliche Betriebe, die in vielerlei Hinsicht für ihre Entsorgungstätigkeit besonders qualifiziert sein müssen.

Hier finden Sie das Überwachungszertifikat der DEKRA zur Bescheinigung des Status "zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb".

Abfall und Entsorgung

Entsorgung bedeutet nicht Deponierung

Wer von Abfall spricht, meint zunächst ganz allgemein alle Arten von Haus- und Gewerbemüll, ausrangierte Geräte, Altreifen, Reste von Reinigungsmitteln, Farben, Lacke, Schrott aller Art, Bauschutt, Glasbruch, Batterien, Altholz oder Gartenabfälle aber auch Sondermüll, wie etwa Altöl, Chemieabfälle und Reste von Medikamenten. Alle diese Abfallarten müssen umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgt werden.

Entsorgung meint aber nur in wirklich unvermeidbaren Ausnahmefällen auch zugleich Deponierung. In erster Linie geht es heutzutage darum, den anfallenden Abfall weiter- oder wiederzuverwenden. Dies ist im Abfallwirtschaftsgesetz mit folgender Rang- bzw. Reihenfolge festgelegt:

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • sonst. Verwertung, insbesondere energetische Verwertung/Verfüllung
  • Beseitigung

Umweltschutz und Verantwortung

Es sollen die Maßnahmen jeweils Vorrang haben, die dem Schutz von Mensch und Umwelt am besten dienlich sind. Betrachtet man nun die vielen unterschiedlichen Abfallarten unter dem Aspekt des Umweltschutzes, wird schnell klar, dass im Bereich der Abfallwirtschaft ein Höchstmaß an Verantwortung ins Spiel kommt.

Während zum Beispiel Glas und Papier lediglich eingesammelt und wieder ihrem jeweiligen Kreislauf zugeführt werden, ist es bei Altreifen schon anspruchsvoller. Diese werden entweder verbrannt, also energetisch (Heiz- oder Stromkraftwerke) verwertet oder zerkleinert und zum Beispiel als Füllmaterial im Straßenbau verwendet.

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung betrifft alle Abfälle, die nach Überprüfung, Reinigung und gegebenenfalls Reparatur ohne weitere Behandlung wieder für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können. Das beste Beispiel sind Mehrwegflaschen, aber auch runderneuerte Reifen und Austauschmotoren gehören zu diesem Kreis.

Anders ist zum Beispiel das Recycling gemeint. Hierbei werden die Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet und entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke verwendet, aber nicht energetisch verwertet.

Es gilt also, die unterschiedlichen Abfallarten zu trennen und ihrem jeweiligen Wertstoffkreislauf zuzuführen. Dazu sind sowohl besondere Kenntnisse als auch entsprechende Einrichtungen und eine lückenlose Organisation nötig.


Höchste Anforderungen werden erfüllt

Aus diesem Grund werden an zertifizierte abfallwirtschaftliche Entsorgungsbetriebe höchste Anforderungen gestellt. Im Einzelnen handelt es sich um Anforderungen an die betriebliche Organisation, die persönliche und fachliche Eignung des eingesetzten Personals, die betriebliche Weiterbildung, die zeitgemäße Ausstattung mit Betriebsmitteln und technischen Einrichtungen sowie deren Betriebssicherheit. Daneben finden eine ständige Dokumentation in Betriebsbüchern und die regelmäßige freiwillige Überwachung statt.

Diese Überwachung wird regelmäßig alle 18 Monate von staatlich zugelassenen, unabhängigen Zertifizierungsstellen (zum Beispiel TÜV, DEKRA) durchgeführt, die einzig berechtigt sind, das Prädikat zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zu verleihen.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

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