Integrationsratswahl

Ergebnis der Wahl vom 13. September 2020

Weitere Details finden Sie im Votemanager.

Integrationsratswahl 2020

Öffnung Briefwahlbüro

Wer bei der anstehenden Kommunal- und Integrationsratswahl am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Montag, 17. August 2020, öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro.

Informationen zur Briefwahl

Wegen der laufenden Bauarbeiten zum Neubau des Rathauses B am Steinweg befindet sich das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses A, Uhlstr. 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt coronabedingt nicht über den Haupteingang, sondern über den südlichen Seiteneingang im Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Das Briefwahllokal ist nicht direkt barrierefrei zu erreichen. Für Wählerinnen und Wähler mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte am Seiteneingang bereit, die bei Bedarf einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Beim Betreten des Rathauses sind die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Abstand halten und das Tragen einer Maske ist daher, wenn nicht aus gesundheitlichen, attestierten Gründen unmöglich, erforderlich.

Das Briefwahlbüro ist bis zum Freitag vor der Wahl von montags bis samstags wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch 7.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 bis 12.30 Uhr

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden. Darüber hinaus ist hier ein Online-Antrag hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab 15. August 2020 übersandt wird. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

In dem Wahlscheinantrag ist die Möglichkeit enthalten, Unterlagen auch für eine eventuelle Stichwahl zu beantragen. Bei einer Stichwahl erfolgt keine erneute Wahlbenachrichtigung.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 11. September 2020, 18:00 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 792820, 02232 792850, 02232 792920 und 02232 792881. Fragen werden auch unter folgender Mailadresse beantwortet: wahlbuero@78a33cb228084fd6a329c5b40e3830b7bruehl.de


Mehrsprachige Erklärvideos 

Der Landesintegrationsrat weist auf mehrsprachige Erklärvideos zur Integrationsratswahl am 13. September 2020 hin. Der Integrationsrat Köln hat Videos in mehreren Sprachen auf YouTube veröffentlicht. Videos in weiteren Sprachen stellt auch In-Haus e.V. auf seinem YouTube-Kanal zur Verfügung.

Erklärvideo auf Arabisch

Weitere Sprachen hier!


Bekanntmachung

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 13. September 2020 finden Sie im Amtsblatt Nr. 24 vom 6. August 2020.


Wahlordnung

Gemäß § 27 GO NRW hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 eine neue Wahlordnung beschlossen: Download Wahlordnung für Integrationswahl der Stadt Brühl


Integrationsratswahl 2014

Am Tag der Kommunal- und der Europawahl, 25. Mai 2014, standen in NRW auch die Wahlen zu den Integrationsräten in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens an. In Brühl gingen von 6.985 Wahlberechtigten 957 (13,70 %) zur Wahl.

Wahlergebnis Integrationsrat

Stimmenanzahl Prozent


Brühl International 416 Stimmen bzw. 46,17 %
Eleftheriadis, Einzelbewerber 161 Stimmen bzw. 17,87 %
Dein Brühl 324 Stimmen bzw. 35,96 %

Dem neuen Integrationsrat gehören die 9 direkt gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter und weitere 8 vom Stadtrat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an, die dieser in seiner konstituierenden Sitzung am 23. Juni 2014 bestimmt.

Bürgermeister Dieter Freytag

Unsere Stadt steht für gelebte Integration. Als politisches Mitwirkungsorgan für Migrantinnen und Migranten fungierte bisher der Integrationsausschuss. Durch die Novellierung des § 27 GO NRW war für die Wahl am 25. Mai die Wahl eines Integrationsrates vorgesehen.

Diesem gehören 9 direkt gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter und 8 vom Rat entsandte stimmberechtigte Mitglieder an. Neu ist, dass die Zahl der direkt gewählten Vertreter die Zahl der vom Rat entsandten Mitglieder übersteigen muss. Damit wird den Interessen der Migrantinnen und Migranten noch mehr Bedeutung eingeräumt und dem Integrationsrat und der Kommunalpolitik eine enge Zusammenarbeit ermöglicht.

Über die neun direkt zu wählenden Migrantenvertreterinnen und -vertreter konnten die Wahlberechtigten am 25. Mai 2014 entscheiden. Die anschließend vom Rat zu entsendenden Vertreter wurden in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates am 23. Juni 2014 bestimmt.

Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Brühl (sechs Jahre) nach Listen oder nach Einzelbewerbern gewählt.

Die Stimmbezirke werden analog der Kommunalwahl eingerichtet, so dass die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe die für die Kommunal- und Europawahl eingerichteten Wahllokale aufsuchen können.

Wahlberechtigt


Wahlberechtigt für den Integrationsrat ist, wer

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (somit auch Staatenlose),
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (somit auch Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit)
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, erworben hat (in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern).

Die Wahlberechtigten nach den Ziffern 1 und 2 werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie bis zum 5. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Brühl.

Wahlberechtigte Deutsche nach den Ziffern 3 und 4 können nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.
Die Beantragung muss bis spätestens 13.05.2014 entweder persönlich im Rathaus oder auch durch das Antragsformular erfolgen, welches Sie bequem zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben entweder an das Wahlamt der Stadt Brühl übersenden oder dort persönlich abgeben können.


Für alle Wahlberechtigten gilt darüber hinaus, dass sie am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind (25. Mai 1998 oder früher geboren),
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und 
  • mindestens seit dem 9. Mai 2014 (16. Tag vor der Wahl) ihre Hauptwohnung in Brühl haben.


Nicht wahlberechtigt

Nicht wahlberechtigt für den Integrationsrat sind, Ausländer

1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1555), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder

2. die Asylbewerber sind.

Demnach sind ebenfalls nicht wahlberechtigt:

  • Diplomaten
  • Mitglieder konsularischer Vertretungen 
  • Ausländer mit einer Duldung  


Der Wahlausschuss der Stadt Brühl hat drei Wahlvorschläge für zulässig erklärt. Das sind die Liste "Brühl International", die Liste "Dein Brühl" sowie der Einzelbewerber "Savas Eleftheriadis".

Der Ermittlung der Sitzverteilung erfolgt im Wege des Divisorverfahrens mit Standardrundung, das bedeutet, dass maßgebend ist das Verhältnisses der jeweils für die drei Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen im Vergleich zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen.


Wichtiger Hinweis zur Ergebnisermittlung


Die Auszählung der Stimmzettel zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl erfolgt erst am Montag, 26. Mai 2014, 10:00 Uhr im Rathaus A, Uhlstr. 3, Raum A 302. Aufgrund der geringen Zahl der Wahlberechtigten kann das Wahlgeheimnis nur gewahrt werden, wenn die Stimmenauszählung nicht pro Wahlbezirk, sondern für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Das Gesamtergebnis wird daher zentral ermittelt und erst am Montag nach der Wahl gegen Mittag fest stehen.

Integrationsratswahlen Flyer

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051