Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Allgemeines
Hier haben wir Informationen rund um das Thema Wohngeld zusammengestellt.
- Was ist Wohngeld?
- Wer erhält Wohngeld?
- Wie hoch ist das Wohngeld?
- Wohngeld nur auf Antrag
- Wohngeld online beantragen
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wer erhält Wohngeld?
Wohngeld wird als Mietzuschuss insbesondere gewährt an
- Mieterinnen und Mieter,
- Untermieter und Untermieterinnen,
- Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.
Wohngeld wird als Lastenzuschuss insbesondere gewährt an Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten hängt im Wesentlichen ab von
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Antragstellung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wenn Sie einen Wohngeldanspruch haben, kann Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Brühl eingegangen ist.
Die Antragstellung ist wie folgt möglich:
Sie können Anträge auf Miet- oder Lastenzuschuss online über den Wohngeldrechner stellen.
Sie können die Anträge auch ausdrucken und per Post an die Wohngeldstelle übersenden.
Erstanträge
Weiterleistungsanträge
Sie können Anträge und Unterlagen auch im PDF-Format per E-Mail senden: wohngeldstelle@bruehl.de
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag möglichst bereits die notwendigen Unterlagen bei. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach Ihren Verhältnissen. Eine Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen finden Sie in den Antragsvordrucken. Ihre Originalunterlagen erhalten Sie zurück.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.
Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle zu den sonst üblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.