Schulentwicklungsplan

Nach dem Schulverwaltungsgesetz NRW (SchVG) sind die Gemeinden verpflichtet, eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Der Rat der Stadt Brühl hat zuletzt am 14.12.2015 die Fortschreibung des Brühler Schulentwicklungsplanes 2015 mit Ausblick bis 2022 einstimmig beschlossen.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.


...weitere Informationen:


Brühler Schulentwicklungsplan 2015 bis 2022

Stadt Brühl

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