Verwaltung
Die Abteilung "Verwaltung" umfasst die Bereiche "Wirtschaftliche Jugendhilfe", "Beistandschaften-Unterhalt / Beurkundungen" sowie "Amtsvormundschaften / Pflegschaften".
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Nach Bewilligung von Leistungen der Jugendhilfe erfolgt in der Abteilung "Wirtschaftliche Jugendhilfe" die Auszahlung von Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und die Heranziehung von kostenbeitragspflichtigen Personen und sonstigen Erstattungspflichtigen.
Beistandschaften-Unterhalt / Beurkundungen
Wenn eine Beratung oder Unterstützung nicht mehr ausreicht und eine rechtliche Vertretung des Kindes in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung oder Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von dem berechtigten Elternteil gewünscht und beantragt wird, wird eine Beistandschaft eingerichtet.
Das Jugendamt wird in dem Fall von dem berechtigten Elternteil schriftlich legitimiert, das Kind in den entsprechenden Bereichen rechtlich zu vertreten.
Hierzu zählt insbesondere auch die Vertretung vor Gericht.
Auf Grundlage vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und SGB VIII wird das Jugendamt in folgenden Fällen tätig:
- Beurkundungen nach § 59 SGB VIII i.V.m. dem Beurkundungsgesetz
- Sorgeregister nach § 1626a BGB
- Beratung und Unterstützung nach § 52a SGB VIII
- Beistandschaften nach §§ 1712 ff. BGB
Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Jugendamt.
In diesem Bereich können erste Fragen in Sachen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung besprochen und in Trennungsfällen beraten und unterstützt werden.
Sorgeregister
In jedem Geburtsjugendamt ist ein Sorgeregister zu führen. Geburtsjugendamt ist jeweils das für den Geburtsort eines Kinder zuständige Jugendamt.
Hier wird ein Negativtest ausgestellt. Mit einem Negativtest wird die alleinige Sorge der Mutter bescheinigt.
Beurkundungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen alle für die Regelung der Vaterschaft, des Unterhaltes und der Sorgeerklärung notwendigen Urkunden kostenlos auf (Vaterschaftsanerkennungsurkunden, Zustimmungsurkunden, Unterhaltsfestsetzungsurkunden u.a.).
Amtsvormundschaften / Pflegschaften
Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder nicht mehr ausüben können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen der Kinder.
Die hierfür bestellten Mitarbeitenden treten dann an die Stelle der sorgeberechtigten Personen und treffen alleinige Entscheidungen in Bereichen wie zum Beispiel Gesundheit, Kindertagesstätte, Schule und Beruf.