Fit für die Nachbarschaftshilfe

Fit für die Nachbarschaftshilfe
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Damit Menschen mit einem Pflegebedarf so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden verbleiben können, kann die Unterstützung von Freunden, Bekannten und Nachbarinnen und Nachbarn durch Hilfen im Alltag eine wichtige Ergänzung darstellen. Mögliche Alltagshilfen sind beispielsweise die Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen, Begleitungen zu Ärztinnen und Ärzten und bei Behördenangelegenheiten oder gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Für pflegende Angehörige und nahestehende Pflegepersonen stellt die Unterstützung durch Nachbarschaftshelferinnen und -helfern eine wichtige Entlastung dar.

Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe

Ab dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für die Leistungen der Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unter den erleichterten folgenden Voraussetzungen einsetzen:

Die Nachbarschaftshilfe

1. übernimmt die Unterstützung ehrenamtlich,

2. ist nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert,

3. lebt nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft,

4. ist nicht gleichzeitig Pflegeperson der pflegebedürftigen Person,

5. verfügt über eine geeignete Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses oder (alternativ)

5a. bestätigt, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros, Alter, Pflege und Demenz bzw. die in diesem Zusammenhang in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens erstellte Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe kennt,

5b. willigt gegenüber der Pflegekasse zum Datenabgleich und zur Überprüfung der Angaben mit anderen Pflegekassen ein.

Als Nachbarschaftshilfe weisen Sie gegenüber der pflegebedürftigen Person die Erfüllung der Voraussetzung nach Nummer 5a nach oder bestätigen ihr die Kenntnisnahme nach Nummer 5b. Der Nachweis oder die Bestätigung wird dann im Rahmen des Leistungsantrags bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.

Die Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe, aktuelle Kursangebote und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Nachbarschaftshilfe. 

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051