Brühl-Pass

Was ist der Brühl-Pass?

In Brühl können Menschen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, besondere Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Um die Vergünstigungen geltend zu machen, benötigen sie den Brühl-Pass. Die Einführung des Brühl-Passes wurde durch den Rat im Jahre 1993 beschlossen.

Wer kann den Brühl-Pass erhalten?

Alle Brühler Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen empfangen

  • gemäß SGB II (Jobcenter + Sozialhilfe)
  • gemäß SGB XII (Grundsicherung)
  • gemäß Asylbewerberleistungsgesetz,

können unter Vorlage der entsprechenden Bescheide den Brühl-Pass im Fachbereich Bürger- und Standesamt, Abteilung Bürgeramt, beantragen.

Auch Brühler Bürgerinnen und Bürger, die ein geringes Einkommen haben oder diejenigen, die Arbeitslosengeld I erhalten, können unter Vorlage aller Einkommensnachweise und des Nachweises der Mietkosten prüfen lassen, ob ein Anspruch auf einen Brühl-Pass besteht.

In diesen Fällen darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Die Grenzen sind abhängig von Familiengröße und den Mietkosten, wobei hier nur eine angemessene Miete berücksichtigt werden kann.

Vergünstigungen für Brühl-Pass-Inhabende:

  • 10 kostenlose Schwimmbadbesuche für Kinder und Jugendliche (bis Vollendung des 14. Lebensjahres) im Jahr
  • 10 ermäßigte Schwimmbadbesuche für Erwachsene im Jahr, jeweils ohne Saunabesuche
  • Beitrags- bzw. Eintrittsermäßigungen bei zahlreichen Brühler Sportvereinen
  • Ermäßigung in der Kunst- und Musikschule 
  • Ermäßigung in der Stadtbücherei 
  • Ermäßigung der Hundesteuer 
  • Ermäßigung bei Besuchen von VHS-Kursen
  • Ermäßigung bei städtischen Kulturveranstaltungen 
  • Lebensmittelausgabe bei der Brühler Tafel

In der Regel betragen die Ermäßigungen 50 Prozent der Gebühren / Eintrittspreise / Steuer.

Zusätzlich sind speziell in der Kunst- und Musikschule für begabte Kinder- und Jugendliche weitere finanzielle Hilfen über den Förderkreis bzw. Förderverein möglich. Auch in der Jugendarbeit engagierte junge Erwachsene erhalten dort eine Jugendleiter-Ermäßigung. Die kann, bei geringem Einkommen und in Zusammenhang mit dem Jugendleiter-Pass, 75 % betragen.


Für die Beantragung des Brühl-Passes ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können den Antrag ganz einfach online stellen und laden aktuelle Bewilligungsbescheide oder Gehaltsabrechnungen als Anlagen hoch. 

Online-Antrag Brühl-Pass 2025

Sobald die Bearbeitung erfolg ist, wird Ihnen der Brühl-Pass per Post zugeschickt. 


Rückblick

Vor Einführung des Brühl-Passes gewährte die Stadt Brühl in der Bücherei, der Musikschule und dem Schwimmbad für Schwerbehinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler und Grundwehr- bzw. Zivildienstleistende eine Kostenermäßigung.

Weiterhin konnten Sozialhilfeempfänger und Personen, die diesem Personenkreis einkommensmäßig gleich standen, eine Steuervergünstigung für die Hundesteuer erhalten. Für schwerbehinderte Menschen gab es eine Ermäßigung im Theaterbereich. Alte Menschen konnten über die "Altenhilfe" eine Kostenübernahme für kulturelle Veranstaltungen beantragen.

Ab 1985 wurden die Ermäßigungen auch im Theaterbereich auf den gesamten genannten einkommensschwachen Personenkreis ausgedehnt. Darüber hinaus waren damals fast alle Sportvereine bereit, eine Beitragsermäßigung zu gewähren. Der Brühl-Pass von heute erleichtert und vereinfacht die Regelungen von damals.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051