Europawahl 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Briefwahlantrag
Alle Infos zum Briefwahlantrag finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der Versand erfolgt voraussichtlich in der zweiten Maiwoche 2024.
Ab Mai 2024 wird an dieser Stelle ein Link zum Briefwahlantrag hinterlegt. Den PDF-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zur Europawahl 2024 können Sie bereits jetzt herunterladen.
Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro der Stadt Brühl öffnet am 13. Mai 2024. Es befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses A, Uhlstraße 3, im Sitzungsraum A 013.
Montag bis Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Samstag: 10:00 bis 12:30 Uhr
In der Woche der Wahl gilt:
Freitag, 7. Juni 2024: 7:30 bis 18:00 Uhr (letzter Öffnungstag!)
Samstag, 8. Juni 2024: geschlossen
Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag, siehe oben) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Briefwahlunterlagen können auch per Brief, Telefax oder E-Mail angefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zur Europawahl für Wählerinnen und Wähler auf der Website "Die Bundeswahlleiterin"
Informationen in Leichter Sprache