Rückgabe einer Grabstelle

Schon vor Ablauf des Nutzungsrechts besteht die Möglichkeit die Grabstelle vorzeitig zurückzugeben.

Dies ist in schriftlicher Form einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie in der Rubrik Formulare.

Sie haben die Möglichkeit die Räumung selbst durchzuführen, Dritte oder uns damit zu beauftragen. Sollten Sie uns mit der Räumung beauftragen, fallen folgende Kosten an:

Zu räumendes Grab

KOSTEN

Urnengrab

219 Euro

Einzelstelle (Sarggrab)

219 Euro

Doppelstelle (Sarggrab)

355 Euro

Bei Räumung einer Grabstelle werden alle Grabaufbauten (Grabstein inklusive Fundament, Lampe, Vase etc.) von uns entfernt. Danach wird die Grabstelle einplaniert und mit Rasen eingesät. Wenn Sie die Räumung selbstständig durchführen oder durchführen lassen, sind diese Arbeiten korrekt auszuführen.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051