Bekanntmachungen
Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist geregelt, wann und wo "Öffentliche Bekanntmachungen" erfolgen. Soweit durch eine Rechtsvorschrift eine Bekanntmachung angeordnet ist, soll die Stadt Brühl den Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen. Auch die zur "Einsicht auszulegende Unterlagen" sollen im Internet abrufbar sein.