Bundestagswahl 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am Sonntag, 26. September 2021, statt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II, zu dem Brühl gehört, wurde Detlef Seif (CDU) mit 34,58 Prozent der Stimmen wiedergewählt.

Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag waren 32.830 Brühlerinnen und Brühler wahlberechtigt. 26.207 Brühlerinnen und Brühler (79,83 Prozent) gaben ihre Stimme ab.


Erststimmen

Erststimmen Stadt Brühl Bundestagswahl 2021


PartEI

PROZENT

SPD

29,86

CDU

29,54

GRÜNE

19,95

FDP

7,85

AfD

5,87

Sonstige

6,94

Zweitstimmen

Zweitstimmen Stadt Brühl Bundestagswahl 2021


PartEI

PROZENT

SPD

27,35

CDU

26,15

GRÜNE

20,56

FDP

10,81

AfD

5,98

Sonstige

9,15


Kommunalwahlen 2020

Alle Wahlergebnisse finden Sie im Votemanager Brühl. Hier können Sie auch nach Erst- und Zweitstimmen bzw. Wahlbezirken und Stadtteilen filtern.

Votemanager Brühl


Weiteres zur Bundestagswahl 2021

Wahlbezirk und Wahllokale

Wahllokale

Brühl ist Teil des Wahlkreises 92 (Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II).

Unten finden Sie Informationen zu Ihrem Wahllokal bzw. welchem Wahllokal Ihre Adresse zugeordnet ist.

Downloads:

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis 92 Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.


Briefwahl

Briefwahl

Wer bei der anstehenden Bundestagswahl am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Montag, 30. August 2021, öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro.

Informationen zur Briefwahl

Wegen der laufenden Bauarbeiten zum Neubau des Rathauses B am Steinweg befindet sich das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses A, Uhlstraße 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt coronabedingt nicht über den Haupteingang, sondern über den südlichen Seiteneingang im Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Das Briefwahllokal ist nicht direkt barrierefrei zu erreichen. Für Wählerinnen und Wähler mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte am Seiteneingang bereit, die bei Bedarf einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Beim Betreten des Rathauses sind die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Abstand halten und das Tragen einer Maske ist daher, wenn nicht aus gesundheitlichen, attestierten Gründen unmöglich, erforderlich.

Das Briefwahlbüro ist bis zum Freitag vor der Wahl von montags bis samstags wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr
Samstag 10:00 bis 12:30 Uhr
Letzter Tag: Freitag, 24. September 2021, 7:30 bis 18:00 Uhr

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlantrag siehe unten) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden.

Darüber hinaus wird an dieser Stelle ab 26. August 2021 ein Online-Antrag hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab 26. August 2021 übersandt wird. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 24. September 2021, 18:00 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 792820, 02232 792850, 02232 792920 und 02232 792881. Fragen werden auch unter der Mailadresse wahlbuero@bruehl.de beantwortet.


Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung


1.

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2.

Die Stadt Brühl ist in folgende 22 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt,
von denen vier noch einmal unterteilt sind:

1.0 Integrationszentrum KOMM-MIT, Schildgesstraße 110

2.0 Kindertagesstätte „An der alten Zuckerfabrik“, Sophie-Scholl-Straße 2

3.0 Kindertagesstätte KIKU Kinderland, An Hornsgarten 99

4

Bezirk 4.0:Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“, Eckdorfer Straße 37

Bezirk 4.1:
Turnhalle Gallberg, Auf dem Gallberg 30

5

Bezirk 5.0:
Gemeinschafts-Grundschule Badorf, Badorfer Straße 93

Bezirk 5.1:
Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“,Eckdorfer Straße 37

6.0 Kath. Grundschule Pingsdorf, Hüllenweg 5

7.0 Max-Ernst-Gymnasium - Aula, Rodderweg 66

8.0 Max-Ernst-Gymnasium – Mensa, Rodderweg 66

9

Bezirk 9.0: Max-Ernst-Gymnasium – Rodderweg 66

Bezirk 9.1:
Astrid-Lindgren-Schule, Rodderweg 93

10.0 Kath. KITA „Maria Hilf“ Brühl-Heide, Marienstraße 1

11.0 Barbara-Schule, Mühlenbach 65

12.0 GGS Regenbogenschule – Standort Kierberg, Kaiserstraße 158

13.0 GGS Regenbogenschule – Standort Vochem, St. Albert-Straße 2

14.0 GGS Regenbogenschule – Standort Vochem, St. Albert-Straße 2

15.0 GGS Regenbogenschule – Standort Vochem, St. Albert-Straße 2

16.0 Erich-Kästner-Realschule (RWE-Gebäude), Auguste-Viktoria-Straße 11-13

17 Bezirk 17.0:
Pestalozzi-Schule, Kölnstraße 85

Bezirk 17.1:
Senioren-Wohnheim „Wetterstein“, Kölnstraße 74

18.0 Clemens-August-Schule, Gebäude Ganztagsschule (Caféteria), Cle-mens-August-Straße 33

19.0 Rathaus A, Uhlstraße 3

20.0 Schlossparkstadion, Bonnstraße 21

21.0 Clemens-August-Schule, Gebäude Ganztagsschule (Mensa), Clemens-August-Straße 33

22.0 Kindergarten „Auf der Pehle“, Auf der Pehle 27

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, zusammen.

3.

Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in deren/dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der im Wahlraum bereitgehalten und beim Betreten ausgehändigt wird.

3.1. Die Wählenden haben für die Wahl zum Deutschen Bundestag eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes/r Bewerbers/in einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählenden geben ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem/r Bewerber/in sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von den Wählenden in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede/r hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wählende, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis (das ist bei der Bundestagswahl der Wahlkreis 92 „Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis II“) für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bis zum 24.9.2021, 18.00 Uhr, von der Gemeindebehörde Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag, amtlicher Wahlbriefumschlag) beschaffen und ihren/seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle, das ist die Stadt Brühl, Uhlstr. 3, 50321 Brühl, zuleiten.

Der Wahlbrief muss bei der angegebenen Stelle am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Briefe aus der Samstagleerung der Briefkästen der Deutschen Post AG nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden.

Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeigeführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

1.

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Brühl wird in der Zeit von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September 2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, für Wahlberechtigte barrierefrei zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im oben genannten Zeitraum, spätestens am 10. September 2021 bis 12.30 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in seinem Wahlkreis 92 „Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis II“

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,
5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigte/r,

a. wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,

b. wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,

c. wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

6.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Stadt Brühl mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a. bis c. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine/n andere/n stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der-/Diejenige, der/die einen Wahlschein beantragt, erhält folgende Unterlagen zur Bundestagswahl:

einen weißen/weißlichen Wahlschein,

einen amtlichen weißen/weißlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/n andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den jeweiligen Stimmzettel, legt diesen in den passenden Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den besonderen Wahlbriefumschlag für die jeweilige Wahl und verschließt den Wahlbriefumschlag.

Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.


PDF-Download:


Barrierefreies Wählen

Barrierefreies Wählen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Alle Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie beim Bundeswahlleiter. 

Bundestagswahl 2017

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt. Im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis, zu dem Brühl gehört, wurde Detlef Seif (CDU) mit 39,44 % der Stimmen wiedergewählt.

Detlev Seif - Bundestagsabgeordneter mit 39,44% wiedergewählt
Die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2017 aus dem Rhein-Erft-Kreis

Votemanager - Wahlergebnisse aus dem Rhein-Erft-Kreis

Die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2017 aus Brühl

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im September 2017 waren 32.652 Brühlerinnen und Brühler wahlberechtigt. 25.861 (79,20 %) gaben ihre Stimme ab.

Gesamtergebnis

Name                       Partei            Anzahl          Prozent
Seif                            CDU              10.084          39,46 %
Meiers                      SPD                7.734            30,26 %
Ignatowitz              GRÜNE           2.004            7,84 %
Schütze-Lülsdorf   DIE LINKE       1.713            6,70 %
Herbrand                 FDP                 2.069             8,10 %
Lucassen                  AfD                  1.954            7,65 %

Votemanager - Wahlergebnisse aus Brühl - Erststimme


Partei                 Anzahl                     Prozent
CDU                    8.347                      32,51 %
SPD                     6.271                      24,43 %
GRÜNE               2.578                      10,04 %
DIE LINKE           1.828                         7,12 %
FDP                     3.562                       13,87 %
AfD                      2.078                         8,09 %
PIRATEN                119                          0,46 %
Sonstige                 891                          3,95 %

Votemanager - Wahlergebnisse aus Brühl - Zweitstimme


Informationen zur Bundestagswahl 2017

Der Bundestag wird nach dem Prinzip der so genannten personalisierten Verhältniswahl gewählt. Dieses verbindet zwei Wahlsysteme miteinander – die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl. Bei der personalisierten Verhältniswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen zu vergeben.

Der Deutsche Bundestag besteht regulär aus 598 Abgeordneten. 299 Abgeordnete werden nach relativer Mehrheitswahl direkt in den Wahlkreisen gewählt (Erststimme). Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis sogenannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommen hat (relative Mehrheit). Der oder die Abgeordnete vertritt den Wahlkreis im Bundestag (Direktmandat). Das System der Erststimme stellt sicher, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind.

299 weitere Sitze werden aufgrund des Verhältnisses der für die einzelnen Parteien abgegebenen Zweitstimmen vergeben. Das Verhältnis der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie stark die einzelnen Parteien im Bundestag vertreten sind (Verhältniswahlsystem).

Die Stadt Brühl gehört zum Wahlkreis 92 "Euskirchen-Rhein-Erft-Kreis II". Diesem Wahlkreis gehören neben den Städten des Kreises Euskirchen zusätzlich aus dem Rhein-Erft-Kreis die Städte Erftstadt, Brühl und Wesseling an.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051