Toilettenwagen
Im Jahr 2020 wurde der alte Toilettenwagen durch einen modernen Sanitärcontainer mit behindertengerechter Toilette ersetzt. Bei diesem Container sind die Toiletten wesentlich leichter und angenehmer über nur eine Stufe zu erreichen. Bei dem alten Wagen mussten die WCs über eine mehrstufige Treppe aufgesucht werden, was zumindest für ältere und Personen mit Gehbehinderung sehr beschwerlich war. Die Behindertentoilette ist über eine Rampe von 2,50 Meter zu erreichen.
Da für eine Aufstellung des Containers eine freie Rangierfläche von ca. 25 Meter benötigt wird, ist in jedem Fall vor der Ausleihe ein Ortstermin zu vereinbaren, um eine realistische Möglichkeit der Aufstellung zu besprechen.
Telefon: 02232 797440 oder 797450.
Grundsätzlich kann der Toilettenwagen der Stadt Brühl von Vereinen sowie von Privatpersonen ausgeliehen werden. Eine schriftliche Reservierung ist rechtzeitig einzureichen. Die Kosten für die Ausleihe des Toilettenwagens betragen in den ersten vier Tagen 250 Euro, jeder weitere Tag wird mit 40 Euro berechnet. Für den Auf- und Abbau inklusive Grundreinigung berechnen wir eine Pauschale von 50 Euro. Diese Kosten werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt, hier gilt die tatsächliche Dauer der Veranstaltung als Berechnungszeitraum.
Nutzung
Den Auf- und Abbau des Toilettenwagens übernimmt die Stadt Brühl. Der Toilettenwagen wird am ersten Tag bis spätestens 12:00 Uhr bereitgestellt und wird am letzten Tag der Ausleihe ab 12:00 Uhr abgeholt. Ein Eigentransport ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Hygieneartikel (Toilettenpapier, Seife etc.) sind selbstständig zu beschaffen. Für den Anschluss ist die Stadt Brühl, Fachbereich Tiefbau, zuständig.
Es ist zu beachten, dass der Wagen nur mit zulässigem Kanalanschluss aufgestellt werden kann. Eine Aufsichtsperson wird von der Stadt Brühl nicht gestellt.
Kaution
Es ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen.
Haftung
Die ausleihende Person haftet für sämtliche Schäden, die durch sie oder ihn, Beauftragte oder von Dritten herbeigeführt werden. Schäden oder Defekte sind umgehend der Stadt Brühl zu melden. Bei Abholung des Toilettenwagens erfolgt eine Kontrolle unsererseits. Sollten starke Verunreinigungen oder Schäden festgestellt werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
Überlassung an Dritte
Die ausleihende Person ist nicht befugt, den Gebrauch des Toilettenwagens einem Dritten zu überlassen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.