Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung
Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde.
Räumung von Zufallsfunden
Falls Gegenstände gefunden werden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten usw.) handeln könnte, ist vom Fundort Abstand zu halten und sofort die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde zu informieren.
Präventive Kampfmittelbeseitigung (Luftbildauswertung)
Vor Eingriff in das Erdreich ist ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen. Die Überprüfung dauert ca. 4 Wochen. Nähere Hinweise zum Antrag, den Antragsvordruck und die Anforderungen an die beizufügende Karte finden Sie auf den Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf.