Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“
3. Änderung

Nachdem am 16.11.2017 der Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung in Kraft getreten ist, wurde seitens des Grundstückseigentümers der Parzelle 246/29 im Ortsteil Brühl-Badorf der Wunsch geäußert, den südlichen Grundstücksanteil mit einem zusätzlichen Wohngebäude zu bebauen.
Die Erschließung des Grundstücks ist über die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes 06.92 festgesetzte Planstraße vorgesehen. Die Planstraße soll bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 246/29 fortgeführt werden.
Änderungen zu den planungsrechtlichen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes 06.92 gibt es in diesem Bereich lediglich durch die neue Ausweisung von Verkehrsflächen sowie durch die Verlagerung der Flächen für Nebenanlagen, Garagen und überdachte Stellplätze.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.

Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.

Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.

In dem "Beteiligungsprotokoll" finden Sie Informationen zu Art und Umfang der Beteiligung, sowie zum Fortschritt des Beteiligungsverfahrens. Ferner informiert das Beteiligungsprotokoll laufend über anstehende Rats- oder Ausschusstermine. 


Weitere Informationen finden Sie hier:



Stadt Brühl

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50321 Brühl

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