Bebauungsplanverfahren 04.22 "Gewerbegebiet nördlich Berzdorfer Straße / östlich Engeldorfer Straße“

Seit der Verlagerung der im Geltungsbereich ansässigen Einzelhandelsnutzung an den Standort Lise-Meitner-Straße im Jahr 2018 stehen die Flächen an der Berzdorfer Straße leer. Mit Verlagerung des Einzelhandels soll die derzeitige Sondergebietsfläche an der Berzdorfer Straße / Engeldorfer Straße nun als Gewerbegebiet überplant werden.

Einzelhandel soll allenfalls ausnahmsweise als untergeordnete Nutzung zulässig sein, wenn er als Verkaufsstelle von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben oder überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dient. Parallel zum Bebauungsplan wird auch der Flächennutzungsplan von Sondergebiet zu Gewerbefläche geändert werden.

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Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.
Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.

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