Bebauungsplan 06.12 "Im Geildorfer Feld", 1. Änderung

Seit dem 28. Februar 2008 ist der Bebauungsplan 06.12 "Im Geildorfer Feld" rechtskräftig; bisher konnte jedoch keine Bebauung auf der nun für die erste Änderung vorgesehene Fläche realisiert werden. Ein Investor konnte einen Großteil der Flächen erwerben und strebt nun die Entwicklung dieses Gebiets an. Ein mögliches Konzept ist die Etablierung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen, welche das nähere Umfeld bereits prägen. Die Ausweisung als Wohngebiet soll bestehen bleiben.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den nachstehenden Links.

Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen. Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051