Bebauungsplan 01.06 Franziskanerhof –
1. Änderung
Der ursprüngliche Bebauungsplan 01.06 Franziskanerhof (in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2002) hatte sich als unzureichend erwiesen, weil die damals getroffenen Festsetzungen in ihrer möglichen Ausprägung negative Auswirkungen auf das Stadtbild vermuten ließen.
Somit bestand das Erfordernis, den Bebauungsplan zu ändern und für den Bereich zwischen Uhlstraße / Tiergartenstraße und Franziskanerhof differenzierte Festsetzungen zu treffen, welche die bauliche Gestaltung des Straßenbildes für beide Seiten verträglich regelt und dennoch eine wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht.
Ferner wurde der Bereich "Fischmarkt" in den Geltungsbereich aufgenommen, um hier einen städtebaulich vertretbaren Übergang planerisch zu definieren. Bis dahin war der Bereich gemäß Bebauungsplan Bauzonen als Kerngebiet ausgewiesen, dem die überwiegende Wohnnutzung gegenüberstand. Hier sollten der Entwicklung Rechnung getragen und Regelungen getroffen werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
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Das Vorhabenblatt enthält eine ausführliche Projektbeschreibung, einschließlich Angaben zu Kosten und Zeitrahmen.
Alle Vorhabenblätter sind in der Vorhabenliste der Stadt Brühl zusammengefasst.
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