Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ alle Städte und Gemeinden in Deutschland zu der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.Die Stadt Brühl ist hier einer der Vorreiter und erstellt bereits seit April 2024 bis März 2025 als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfahlen eine kommunale Wärmeplanung für ihr Stadtgebiet. Hierzu stellt die Stadt Brühl interessierten Brühlerinnen und Brühlern den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung und nimmt gerne Ihre Anregungen auf. Anmeldung erforderlich bis 12.11.2024: Online, Telefon: 02232 792420
Ziel der kommunalen Wärmeplanung:
Umstellung der Erzeugung und Infrastruktur für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme zu leisten, um somit eine n einem ersten Schritt die aktuelle Situation der Wärmeversorgung und des Wärmeverbrauchs im Stadtgebiet analysiert. In einem zweiten Schritt wurden die Potenziale für eine erneuerbare Wärmeerzeugung in Brühl und Umgebung identifiziert.
Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Brühl, der Stadtwerke Brühl GmbH, der Tilia GmbH und des Energie Kompetenz Zentrums Rhein-Erft-Kreis sind bei der Veranstaltung vofr Ort.
Gefördert wird das Projekt mit Geldern des Bundes. Die kommunale Wärmeplanung wird von den Dienstleistern Tilia GmbH und Smart Geomatics Informationssysteme GmbH in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Brühl und den Stadtwerken Brühl erstellt.