ÖPNV
Bus & Bahn & AST
Die Stadt Brühl verfügt über einen gut ausgebauten und modernen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Stadtbus, Regionalbus, Stadtbahnlinie 18 und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verbinden sich zu einem attraktiven Angebot.
Lage der Bahnhöfe (Deutsche Bahn AG)
Die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG sind gut in das Brühler Transportangebot integriert. Sie haben daher verschiedene Möglichkeiten die Bahnhöfe leicht zu erreichen oder von dort in die Innenstadt zu gelangen.
Linienverkehr im
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Das Gebiet der Stadt Brühl gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Mit einem einzigen Fahrschein können Sie zwischen allen Verkehrsmitteln im gesamten Gebiet von Langenfeld bis Bonn, von Gerolstein bis Gummersbach frei wählen und auch problemlos umsteigen.
Park+Ride und Bike+Ride
Park+Ride
An den Bahnhöfen
- Badorf (Linie 18)
- Kierberg (RB 24)
- Vochem (Linie 18)
Bike+Ride
Entlang der Stadtbahnlinie 18 stehen an allen Haltepunkten im Brühler Stadtgebiet überdachte Bike+Ride Fahrradstellplätze zur Verfügung.
Der Haltepunkt Brühl-Mitte verfügt über abschließbare Fahrradboxen (Mietpreis für 7€ pro Monat, Ansprechpartnerin Frau Florin, Telefon: 02232 793021, Mail: aflorin@bruehl.de).
Kostenpflichtige Parkplätze/-häuser an Bahnhöfen
Parkplatz Max Ernst Museum, Schloss Augustusburg
Bahnhof Brühl (DB) (RE 5, RB 26, RB 48)
Parkhaus am Krankenhaus
Bahnhof Brühl-Mitte (Linie 18)
Radstation
Alle Informationen zur Radstation am Brühler Bahnhof finden Sie unter "Stadtprojekte"
Stadtbus und brühlAST der Stadtwerke Brühl GmbH
Die Serviceleistungen und Angebote der Stadtwerke Brühl GmbH im Bereich Verkehr beinhalten den Betrieb des Brühler Stadtbus und des brühlAST sowie die Bereitstellung von zentrumsnahem Parkraum.
Schulwegpläne / Schulwegratgeber
Die Schulwegpläne zu den Grundschulen und der Förderschule Brühls informieren zu Fußgängerüberwegen, Ampeln und Querungsmöglichkeiten im Schulumfeld und geben Eltern die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Schulkind den „persönlichen Schulweg“ zu planen.
Die Schulwegratgeber zu den weiterführenden Schulen geben Tipps für den Schulweg und mit welchem Verkehrsmittel die jeweilige Schule zu erreichen ist.
ÖPNV Gesamtbericht
Die Stadt Brühl ist als zuständige Behörde (Aufgabenträger) für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß Artikel 7 Abs 1 der VO (EG) 1370/2007 verpflichtet, einen jährlichen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreibenden eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibenden zur Abgeltung gewährten Ausgleichszahlungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.