Wohngeldreform 2023
Die Wohngeldreform 2023 wurde von der Bundesregierung zum 01.01.2023 auf den Weg gebracht. Die Umsetzung sowohl in technischer wie auch in personeller Hinsicht stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Derzeit kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, ab wann mit der Auszahlung des erhöhten Wohngeldes zu rechnen ist. Anträge hierfür können Brühler Bürgerinnen und Bürger jedoch bereits jetzt bei der Stadtverwaltung Brühl, Fachbereich Soziales, stellen.
Sollte sich die Umsetzung verzögern, so wird ein erhöhter Wohngeldanspruch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend nachgezahlt.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle, von Nachfragen zum Sachstand möglichst Abstand zu nehmen und um Verständnis für mögliche Probleme bei der Umsetzung dieser umfassenden Reform.
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