Viele Fragen und Widersprüche zu den Grundsteuer-Bescheiden – Stadt informiert über die Fakten

Die Steuerabteilung der Stadt Brühl erreichen nach dem Versand der Grundsteuer-Bescheide viele Widersprüche und Anfragen zur Grundsteuer 2025. Die Stadt Brühl hat im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten für die Brühlerinnen und Brühler dargestellt.

Wie wird die Höhe der Grundsteuer errechnet?
Die Grundsteuerhöhe wird durch folgende Formel errechnet:
Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 x Hebesatz 2025: 100 = Jährliche Grundsteuer

Woher kommt der Grundsteuermessbetrag?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben im Vorfeld von ihrem zuständigen Finanzamt einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ erhalten. Die Stadt Brühl hat keinen Einfluss auf die Höhe dieses Grundsteuermessbetrags. Sofern gegen diese Bescheide kein Einspruch beim Finanzamt eingelegt worden ist, sind diese Bescheide mittlerweile bestandskräftig.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, offensichtliche Fehler bei der Behebung von Parametern zur Ermittlung dieses Grundsteuermessbetrags nachträglich auf Antrag beim Finanzamt korrigieren zu lassen.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Unter Aufkommensneutralität versteht man, dass die Grundsteuereinnahmen bei der Stadt von 2024 auf 2025 gleichbleiben. Die geplanten Einnahmen in 2024 betrugen 12,4 Mio. € und mit diesen Einnahmen wird auch in 2025 gerechnet.

Wie hoch sind die Hebesätze zur Grundsteuer in Brühl?
Der Stadtrat hat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Hebesätze für das Jahr 2025 wie folgt festzulegen:

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 200 v.H.
(unverändert zu 2024).
Grundsteuer B (Bebaute oder nichtbebaute Grundstücke) 700 v.H.
(von 800 v.H. in 2024 auf 700 v.H. in 2025 abgesenkt; Reduzierung zum Vorjahr)

Wenn es also im Bereich der Grundsteuer B zu einer Erhöhung kommt, liegt das nicht am Hebesatz der Stadt Brühl, da dieser reduziert wurde.

Muss ich die Grundsteuer auch bezahlen, wenn ich Widerspruch einlege?
Selbstverständlich kann gegen den Grundsteuer-Bescheid der Stadt Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Grundsteuer innerhalb der angegebenen Fristen auf das Konto überwiesen werden muss. Werden die Fristen nicht eingehalten, beginnt das normale Mahnverfahren.
Das gilt auch, wenn ein Lastschriftauftrag storniert worden ist. Der Betrag muss dann selbstständig überwiesen werden.

Was passiert, wenn ich beim Finanzamt Einspruch eingelegt habe, aber noch keine Antwort erhalten habe?
Auch in den Fällen, in denen Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid bzw. den Grundsteuermessbetrags-Bescheid eingelegt wurde, legt die Stadt Brühl die vom Finanzamt festgestellten Werte der Berechnung für die Grundsteuer zugrunde.
Sollte es im anhängigen Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt zu einer Änderung des Grundsteuermessbetrags kommen, dann ändert die Stadt Brühl den Grundsteuer-Bescheid entsprechend. Erstattungen oder Nachzahlungen werden zusammen mit einem geänderten Grundsteuer-Bescheid vorgenommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Eingaben und Widersprüchen?
Aufgrund der hohen Zahl der Eingaben und Widersprüche kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Steuerabteilung bittet darum, Anfragen nur per Mail an die Adresse steuern@bc3cb449ac4e40f68f24a75483101ca3bruehl.de zu senden und von telefonischen Rückfragen abzusehen.

Was muss ich machen, wenn ich einen Grundsteuersteuer-Bescheid bekomme, aber nicht mehr Eigentümerin bzw. Eigentümer bin?
Die Gemeinde richtet den Steuerbescheid an die vom Finanzamt benannten Eigentümer. Sollte ein Eigentumswechsel noch nicht vom Finanzamt mitgeteilt worden sein, geht der Bescheid an die bekannten Eigentümer. Eine Änderung muss der Stadt Brühl durch das zuständige Finanzamt mitgeteilt werden.

Warum verzichtet die Stadt Brühl in 2025 auf die Einführung differenzierter Hebesätze?
Für das Jahr 2025 wurde auf die Einführung von unterschiedlichen Hebesätzen für Wohn– und Nichtwohngrundstücke wegen aktuell erheblicher rechtlicher Unsicherheiten verzichtet. Sobald die rechtlichen Bedenken ausgeräumt worden sind, wird die Einführung von den sog. differenzierten Hebesätzen geprüft

Warum habe ich noch keinen Grundsteuer-Bescheid erhalten?
Circa 1.800 der Grundsteuermessbetragsdaten wurden der Stadt Brühl aufgrund eines technischen Fehlers noch nicht übermittelt. Falls Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Sobald die fehlenden Daten vorliegen, ergehen die weiteren Grundsteuer-Bescheide. Das betrifft auch die Bescheide mit geänderten Grundsteuermessbeträgen. Etwaige Überzahlungen werden natürlich erstattet.

Warum ist meine Grundsteuer so stark angestiegen?
Der teilweise hohe Anstieg der Grundsteuer betrifft vor allem Häuser die in den Jahren 1950 bis 1970 Jahren gebaut worden sind. Hintergrund ist, dass bei diesen Häusern seit 1. Januar 1964 keine Fortschreibung erfolgt ist und diese durch die Neubewertung exorbitant gestiegen sind.

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051