Gartenwasserzählerstände müssen bis zum 31. Januar 2025 gemeldet werden

Um einen Teil der Schmutzwassergebühr für den Verbrauch von Frischwasser zur Bewässerung des Gartens zurück zu erhalten, ist es notwendig, dass die Zählerstände der Gartenwasserzähler bis zum 31. Januar 2025 der zuständigen Stelle der Stadt Brühl übermittelt werden.

Die Meldung soll möglichst direkt online über das Formular auf der Website der Stadt Brühl erfolgen.
Über die Reiter Rat, Verwaltung, Bürgeramt & Service/ Formulare/ Entwässerung/Erstattung von Schmutzwassergebühren gelangen Sie ebenfalls zum Formular auf der Website.
Alternativ zur online-Meldung kann ein Termin zur persönlichen Vorsprache (mit Nachweis des Zählerstandes) mit den Mitarbeitenden vereinbart werden.
Eine Meldung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.

Eine Rückerstattung der Schmutzwassergebühr für das Verbrauchsjahr 2024 kann aufgrund der Satzungsregelung nicht erfolgen, wenn der Zählerstand nach dem 31. Januar 2025 gemeldet wird.

Kontakt zur Terminvereinbarung:
Stadt Brühl, Fachbereich Tiefbau – Infrastrukur, Abteilung Abgaben:
Frau Kock, Tel.: 02232 794940
Frau Pyrlik, Tel.: 02232 794941
E-Mail: abgaben@bruehl.de

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