Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Öffnung Briefwahlbüro und Beantragung Briefwahlunterlagen

Wer bei der anstehenden Bundestagswahl (23. Februar 2025) nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, die eigene Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Montag, den 10. Februar 2025 öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses B, Steinweg 1, Will-Küpper-Saal. Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Haupteingang im Foyer oder über den Seiteneingang am Janshof und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar 2025 bis einschließlich Freitag, den 21. Februar 2025 wie folgt geöffnet:
Montags: 7:30 bis 18:00 Uhr
Dienstags und mittwochs: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstags: 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitags: 7:30 bis 13:00 Uhr
Samstag, den 15.02.2025: 10:00 bis 13:00 Uhr

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können ab heute, den 13. Januar 2025, formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden. Darüber hinaus wird in den nächsten Tagen ein Online-Antrag auf der Website hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab dem 27. Januar 2025 verschickt werden. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Sofern bereits ein Briefwahlantrag auf anderem Wege gestellt wurde, ist der in der Wahlbenachrichtigung beigefügte Briefwahlantrag nicht mehr zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, der 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag um 15:00 Uhr gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt*. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit der Bundestagswahl wird dringend empfohlen, statt der Briefwahl die Urnenwahl in den Wahllokalen am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, durchzuführen. So kann die Übermittlung per Postweg vermieden werden, da hierbei ein Risiko bezüglich des rechtzeitigen Eintreffens der Wahlunterlagen besteht.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 79-2850, 02232 79-2920 und 02232 79-2881. Fragen werden auch unter folgender Mailadresse beantwortet: wahlbuero@bruehl.de

*Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig angekommen sein, haben Wahlberechtigte bis zum Tag vor der Wahl (22.02.2025), 12:00 Uhr, die Möglichkeit, bei der Wahlorganisation (Uhlstraße 3, Rathaus A, Raum A 240) glaubhaft zu versichern, dass ihnen die Wahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden und der alte Wahlschein wird für ungültig erklärt. So besteht auch keine Gefahr, dass mehrfach gewählt werden kann.

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