Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Runde 4 liegt aus – Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 16. August erneut mit Ideen und Vorschlägen einbringen und mitwirken

Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Runde 4 liegt aus – Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 16. August erneut mit Ideen und Vorschlägen einbringen und mitwirken
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Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Brühl dazu verpflichtet, eine Lärmkarte und darauf aufbauend einen Lärmaktionsplan zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Wie sich Geräuschbelastung senken lässt, zeigt der in 2012 vom Rat der Stadt Brühl beschlossene Lärmaktionsplan, dessen Entwurf der Fortschreibung nun in der 2. Offenlage öffentlich ausliegt sowie online eingesehen werden kann.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der 1. Offenlage die Möglichkeit, sich den Entwurf des Lärmaktionsplanes anzuschauen und sich aktiv an der Fortschreibung zu beteiligen. Die eingegangenen Anregungen und Kommentare wurden durch ein beauftragtes Fachbüro gesichtet, abgewogen und anschließend in den Entwurf eingearbeitet.

Mit der 2. Offenlage haben Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 16. August 2024 mit ihren Anregungen in die Ausformulierung des Plans einzubringen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Runde 4, auf der Grundlage der ersten Offenlage (29. März bis 3. Mai 2024) kann im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesehen werden. Mitarbeitende des Fachbereiches Bauen und Umwelt stehen in dieser Zeit bei Fragen zur Verfügung.

Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Runde 4 können bis zum 16. August 2024 schriftlich an die Stadt Brühl, Fachbereich Bauen und Umwelt, Abteilung Planung und Umwelt, Uhlstraße 3, 50321 Brühl oder per E-Mail an stadtplanung@bruehl.de gerichtet werden. Eine digitale Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls möglich.

Die Eingaben werden nach Ablauf des 16. August 2024 erneut durch das von der Stadt Brühl beauftragte Fachbüro ausgewertet und bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass sich erneut inhaltlich mit allen Anregungen und Kommentaren auseinandergesetzt wird.

Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird die finale Fassung des Lärmaktionsplans Runde 4 aufgestellt, vom Rat der Stadt Brühl beschlossen und auf der städtischen Website bekannt gegeben.
Ausführliche Informationen rund um den Lärmaktionsplan können auf der Website eingesehen werden. 

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