Inkrafttreten der Vorkaufsrechtssatzung für das südliche Brühler Stadtgebiet südlich der Otto-Wels-Straße und westlich der Bonnstraße
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2024 die Vorkaufsrechtssatzung für das südliche Brühler Stadtgebiet südlich der Otto-Wels-Straße (K7) und westlich der Bonnstraße als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl am 4. Juli 2024 ist die Vorkaufsrechtssatzung in Kraft getreten.
Die Vorkaufsrechtssatzung kann auf der Website der Stadt Brühl eingesehen werden.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Planung und Umwelt stehen für Rückfragen unter den Telefonnummern 02232 79-5180 und 02232 79-5150 zur Verfügung.
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