Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr an Querungen und Einmündungen
Voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 bis 29 wird im Bereich Ubierstraße/ Ecke Chlodwigstraße mit den Arbeiten zur Schaffung eines direkten und sicheren Überwegs begonnen.
Im Zuge dessen werden die Bordsteine abgesenkt und ein Teilstück der dort vorhandenen Grünfläche zurück gebaut.
Die Arbeiten finden unter einer halbseitigen Straßensperrung im Wechsel statt.
Die Maßnahme der Schaffung eines direkten Überwegs resultiert aus den Ergebnissen des Fußverkehrs-Check, bei dem die Stadt und auch Bürgerinnen und Bürger im Herbst 2021 den Fußverkehr unter die Lupe genommen haben.
Im Rahmen von gemeinsamen Workshops und Begehungen wurde untersucht, wie der Status Quo für den Fußverkehr speziell in den Übergangsbereichen der erweiterten Innenstadt ist und jeweils vor Ort die Situation analysiert und diskutiert, bevor im Anschluss mögliche Lösungsansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrssituation erörtert wurden. Gefragt wurde unter anderem, welche Wegebeziehungen es gibt und wie diese verbessert werden können. Relevante Gesichtspunkte waren dabei Themen wie Fahrbahnquerungen, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, aber auch die Aufenthaltsqualität und die Schulwege wurden berücksichtigt.
Unterstützt wurde die Verwaltung dabei von einem erfahrenen Planungsbüro, die anschließend einen Abschlussbericht inklusive Maßnahmenvorschlägen entwickelt haben sowie dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, die den gesamten Prozess des Fußverkehrs-Checks in Brühl begleitet und mit dem fachlichen Blick von „außen“ zusätzliche Impulse eingebracht haben.
Ebenfalls als Maßnahme zur Verbesserung der Fußverkehrssituation wurden in den vergangenen Wochen bereits Gehwege in der Goethestraße und der Herrmannstraße Ecke Josefstraße abgesenkt.
Als weitere Maßnahme wurde an der Unterführung in der Wilhelmstraße zur besseren Befahrbarkeit mit Fahrrädern das Drängelgitter zurück gebaut und Bordsteine abgesenkt. Diese Maßnahme erfolgte auch aufgrund eines Erlasses des Bundes an die Kommunen, in dem die sofortige Überprüfung der Notwendigkeit von zum Beispiel Drängelgittern und Sperrpfosten mit Bezug zum Radverkehr gefordert wird und gegebenenfalls den Rückbau oder andere Lösungen nach sich zieht.
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