Gefahr durch Überwuchs von Pflanzen

Die aktuelle Wetterlage lässt Hecken, Büsche und Bäume besonders schnell wachsen – sie sind zwar ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems, können aber, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zu einer Gefahr für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden werden.
Wenn Verkehrsteilnehmende wegen des Überwuchses den Gehweg nicht mehr passieren können oder sogar auf die Fahrbahn ausweichen müssen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Häufig sind Kinder auf ihrem täglichen Weg zur Schule, gehbehinderte Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind und Menschen mit Kinderwagen besonders davon betroffen.
Auch Verkehrszeichen und sonstige Schilder müssen uneingeschränkt sichtbar sein und die Straßenleuchten sollten ungehindert die Bürgersteige und Fahrbahnen ausleuchten können.
Kontrollfahrten zeigen gegenwärtig, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet Gehwege durch Grünbewuchs eingeschränkt und Verkehrszeichen zugewachsen sind.

Der Brühler Ordnungsdienst (BOD) weist darauf hin, dass alle Grundstücksbesitzenden sowie Anliegenden verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist.
Übrigens: Rückschnitte von Hecken und Sträuchern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze) sind vom Verbot über Schnittmaßnahmen, im Rahmen der Nist- und Brutzeit von Vögeln (1. März bis 30. September) gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, ausgenommen.

Außerdem erinnert der BOD an die Pflichten zur Straßenreinigung auf den Gehwegen und den sonstigen an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen. Diese umfasst unter anderem die Beseitigung von Gras, Unkraut, Schlamm und anderem Unrat jeder Art sowie die Entfernung sonstiger gefährdender oder behindernder Gegenstände und erstreckt sich in der ganzen Breite des Grundstücks unter anderem auf den Gehweg/Fahrbahn einschl. der Straßenrinne.
Der Umfang der Reinigungspflichten kann für jede Straße der Straßenreinigungssatzung auf der städtischen Website entnommen werden.

Verstöße gegen geltende städtische Satzungen können als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Im Interesse des Gemeinwohls als auch im eigenen Interesse aller Anwohnenden sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bittet der BOD daher um regelmäßige Kontrolle und Rückschnitt der Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück und um eine regelmäßige Straßenreinigung.
Die betroffenen Grundstücke werden vom BOD in Form eines Informationsblattes unterrichtet.

Weitere Informationen

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051