Ladenlokale vergünstigt anmieten – Förderprogramm für eine zukunftsfähige Brühler Innenstadt geht in die nächste Runde

Ein Förderprogramm zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen ermöglicht seit Anfang dieses Jahres wieder eine stark vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen in der Brühler Innenstadt. Interessierte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter können sich ab sofort beim Citymanagement der städtischen Wirtschaftsförderung um eine Teilnahme am Programm bewerben.

Gesucht werden neue Ideen von Geschäftstreibenden, die ihre eigene Vision in der Brühler Innenstadt realisieren wollen. Ziel ist, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren risikofreier erproben und etablieren können – für eine zukunftsfähige und lebendige Brühler Innenstadt.

Möglich ist vieles:

- Einzelhandels- und Gastronomieangebote
- Mischnutzungen, Concept-Stores o. Ä.
- kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Showrooms des regionalen Online-Einzelhandels
- Bildungsangebote

Bereits von 2021 bis 2023 gab es für kreative Geschäftsgründungen aus Einzelhandel und Gastronomie die Möglichkeit, Ladenlokale in der Innenstadt zu vergünstigten Konditionen anzumieten. Insgesamt sieben Vermietungen wurden in der Zeit in das Programm aufgenommen. Aufgrund des Erfolges hat sich die Stadt Brühl auch auf das neue Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen um Fördermittel beworben. Die von 2024 bis 2026 zur Verfügung gestellten Mittel können für die Anmietung von leerstehenden Räumen verwendet werden. Eine Weitervermietung zu einer reduzierten Miete ist dann für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren möglich.

Die Stadt Brühl mietet dabei die Räume als Hauptmieterin an und vermietet das Lokal vergünstigt unter. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dabei in den Mietkonditionen entgegenkommen und die Altmiete auf mindestens 70 Prozent reduzieren. Die neuen Nutzerinnen und Nutzer zahlen 20 Prozent der Altmiete (letzte Kaltmiete vor Leerstand), zzgl. der Nebenkosten.

Beispiel: Betrug die letzte Kaltmiete 1000 Euro, so zahlen die Nutzerinnen und Nutzer nur noch 200 Euro an Kaltmiete, zzgl. der Nebenkosten.

Ziel ist es, die Brühler Innenstadt insgesamt attraktiver zu machen und damit auch den existierenden Handel zu unterstützen.

Konzepte zur Bereicherung der Brühler Innenstadt können über ein Formular auf der Website vorgestellt werden: https://www.bruehl.de/foerderprogramme. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sind herzlich eingeladen, sich zu melden. Das Programm und die Vermittlungen werden begleitet durch das Citymanagement der Stadt Brühl.

Kontakt: Citymanagerin Marion Drewski: citymanagement@8ebcc4c8653440788f1e0333d1563d01bruehl.de oder 02232 79 3015
oder zu den Förderprogrammen

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