Ende der Vogelschutzzeit – ob englischer Rasen oder exotisch-wilder Garten, ab dem 1. Oktober ist Rückschnitt wieder erlaubt

Zum Schutz nistender Vögel ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken und Sträucher radikal zurückzuschneiden. In diesem Zeitraum sind lediglich Form- und Pflegeschnitte zulässig. Und das, obwohl Hecken und Sträucher dabei grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen.
Umso wichtiger ist es, dass diese Arbeiten im übrigen Jahr durchgeführt werden.

Es wird daher empfohlen, die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis zum 29. Februar 2024 zu nutzen, um notwendige Rückschnittarbeiten durchzuführen und Grünanlagen an der eigenen Grundstücksgrenze auszurichten. Dies erleichtert im kommenden Jahr nicht nur die Pflege während der Vogelschutzzeit, es trägt auch dazu bei, Beeinträchtigungen durch Überwuchs auf Gehwege zu vermeiden.

Eine Aufgabe des Brühler Ordnungsdienstes ist es, das Brühler Stadtgebiet auf beeinträchtigenden Strauchwuchs zu kontrollieren und Eigentümerinnen sowie Eigentümer gegebenenfalls zu Rückschnitten aufzufordern, wenn der Pflicht nicht nachgekommen wird.
Wer vor dem eigenen Pflegeschnitt/Rückschnitt unsicher ist oder sich beispielsweise durch in den Gehweg hinein wachsende Sträucher von Grundstücken auf dem Gehweg behindert wird, kann den Brühler Ordnungsdienst kontaktieren. Dieser berät gerne und nimmt Hinweise auf.
Ebenso kann der Brühler Ordnungsdienst kontaktiert werden, um Fälle zu melden, bei denen die Einschränkungen zu Rückschnitten während der Vogelschutzzeit nicht gewahrt wurden.

Erreichbar ist der Brühler Ordnungsdienst während der üblichen Dienstzeiten montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr unter der 02232 797979.

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051