Verstärkte Überprüfungen der Anmeldungen zur Hundesteuer
Aktuell sind in Brühl 2721 Hunde offiziell zur Hundesteuer angemeldet. In Brühl sind alle Hundehaltenden dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Aus bisherigen Erfahrungen ist bekannt, dass es Hundehaltende gibt, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Somit kann von einer Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden.
Aus diesem Grund wird die Stadt Brühl in den kommenden Wochen verstärkt Halterinnen und Halter, Hunde und vor allem deren Steuermarken überprüfen.
Auf Verlangen sind die Hundehaltenden dazu verpflichtet, die aktuell gültige Steuermarke den Beauftragten der Stadt Brühl vorzuzeigen.
Ohne Anmeldung droht ein Bußgeld
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Brühl fließen. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Stadt Brühl geahndet werden kann.
Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld von bis zu 5.000,- € festgesetzt. Die Höhe des Bußgelds bemisst sich nach der Zeit der nicht angemeldeten Hundehaltung.
Aufruf zur Anmeldung nicht angemeldeter Hunde
Den Hundehaltenden, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, soll nun die Gelegenheit gegeben werden, dies nachzuholen. Die Hundesteuer muss bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden, es wird jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen.
Mit der Ausweitung der Überprüfungen soll zum einen die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde verringert werden, zum anderen soll im Interesse pflichtbewusster Hundehalterinnen und Hundehalter, die der Steuerpflicht nachkommen, der Steuergerechtigkeit nachgegangen werden.
Die An- und Abmeldung des Hundes in Brühl kann schriftlich oder persönlich bei der Abteilung Steuern der Stadt Brühl erfolgen. Die Anmeldeformulare stehen hier zur Verfügung. Zudem finden Sie dort die Hundesteuersatzung der Stadt Brühl.
Rückfragen können gerne per E-Mail an steuern@c042417370214748a98ff07d55465392bruehl.de gerichtet- oder telefonisch unter 02232 793130 gestellt werden.
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