Umsetzung ISEK Brühl-Innenstadt 2.0 – Übergabe Zuwendungsbescheid für das STEP 2022
Die Stadt Brühl erhält 120.000,- Euro Städtebaufördermittel zur Unterstützung privater Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer im Bereich der Innenstadt
Ende Oktober wurde dem Ersten Beigeordneten der Stadt Brühl Andreas Brandt der Zuwendungsbescheid für das Städtebauförderprogramm 2022 in Höhe von 120.000,- € persönlich vom neuen Kölner Regierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk übergeben. Eine Förderung erfährt damit das Hof- und Fassadenprogramm, dessen Zielsetzung es ist, private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien bei der Sanierung bzw. Aufwertung von Fassaden, Dächern, Außenanlagen und Hofflächen finanziell zu unterstützen. Dieses Förderprogramm soll zu einer Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes und der Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken beitragen.
Die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln werden derzeit geschaffen, sodass voraussichtlich Ende des Jahres entsprechende Anträge eingereicht werden können. Der Rat der Stadt Brühl hat hierzu bereits am 31.10.2022 eine Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung der privaten Gebäude- und Freiflächen beschlossen. Darin werden die Förderbedingungen festgelegt sowie das Antragsverfahren erklärt. In Kürze werden Informationen auf der städtischen Homepage unter www.bruehl.de bereit gestellt, Auskünfte erteilt Frau Kerstin Uenzen Tel 02232 795080 Email kuenzen@7ed163432c8142f68036d7df3fa6c13abruehl.de.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden damit unterstützt, um die Attraktivität als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens-, und Naturstandort zu stärken. Im Jahr 2022 werden in NRW insgesamt rund 336,6 Millionen für 232 Projekte und Maßnahmen gefördert.
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