Sehr geehrte Gewerbetreibende,
die aktuellen Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) prägen zunehmend das öffentliche Leben und stellen alle – gerade aber auch Sie als Gewerbetreibende – vor große, in erster Linie finanzielle Herausforderungen.
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aufzufangen, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona am Mittwoch verabschiedet.
Das Land NRW hat beschlossen, diese Hilfen 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Alle Anträge sollen ausschließlich online eingereicht werden. Anträge in Papierform können nicht berücksichtigt werden. Das Antragsportal wird heute, 27. März 2020, im Laufe des Tages freigeschaltet und kann dann bis zum 31. Mai 2020 genutzt werden. Das Land versichert, dass alle Anträge gleich behandelt werden, egal wann dieser gestellt wird.
Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können, sodass genügend Geld zur Verfügung gestellt worden ist.
Hilfsangebote städtische Steuerabteilung
Zudem hat Bürgermeister Dieter Freytag bekannt gegeben, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der städtischen Steuerabteilung nutzen können.
Bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, soweit diese in Bezug zu den Unternehmern stehen, hier insbesondere Gewerbesteuer, Grundsteuer und Vergnügungssteuer, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Zahlungen zu stellen.
Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden Sie sich als Betroffener bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler hat das Land NRW eine Soforthilfe geschaffen.
Diese können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Dieser Betrag muss später nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular, um die Einmalzahlung zu erhalten, finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Hier finden Sie, zusammengestellt von der städtischen Wirtschaftsförderung, weiterführende wichtige Informationen: Liquiditätsengpässe können durch Kredite der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen (bis 2,5 Mio. Euro) oder des Landesbürgschaftsprogramms (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) überbrückt werden. Eine 72-Stunden-Expressbürgschaft durch die Bürgschaftsbank ist möglich. Für kleine und Kleinstunternehmen besteht die Möglichkeit, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro aus dem Mikromezzaninfonds direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen.
Weitere Sonderprogramme der Bundesregierung für Unternehmen werden bei der KfW-Bank aufgelegt. Zusätzlich steht das NRW.Bank-Service-Center für Fragen unter 0211 917414800 zur Verfügung.
Kurzarbeitergeld kann zur Sicherung der Mitarbeitenden bei vorübergehenden Arbeitsausfällen aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beitragen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät hierzu umfassend.
Von Quarantäne betroffene Unternehmen können eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beim Landschaftsverband Rheinland beantragen.
Aussetzen der Insolvenzantragspflicht
Das Team des Brühl-Tourismus hat aktuelle Hinweise auf Hilfestellungen für Anbieter von touristischen Dienstleistungen [PDF] zusammengestellt. |
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