Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Diese sind jedoch aufgrund der Herstellung durch die Bundesdruckerei erst nach entsprechenden Produktions- und Lieferzeiten, ca. 3 bis 4 Wochen, erhältlich und können nicht wie der bisherige Kinderreisepass sofort mitgenommen werden. Bei der Urlaubsplanung bittet die Stadt um Berücksichtigung.

Die Beantragung ist nur mit vorheriger Terminreservierung unter www.bruehl.de/terminbuchung möglich. Die Abholung von bereits beantragter Ausweisdokumente ist ohne Termin an der Servicetheke in Rathaus B, Steinweg 1 möglich.

Im Notfall besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis, einen vorläufigen Reisepass oder einen Expressreisepass zu beantragen. Vorläufige Ausweisdokumente werden jedoch nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt.

Auskunft, welches Dokument ein Kind für eine Reise benötigt, gibt das Auswärtige Amt https://www.germany.info/us-de/service/reisepass-und-personalausweis/reisepass-kinder/121605 oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes.

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